Betreff
Zufahrt zum Sportgelände des FC Nordkirchen
Vorlage
015/2024
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Anlage der Zufahrt zum Sportgelände zu.


Sachverhalt:

 

Zurzeit wird das neue Vereinsheim des FC Nordkirchen errichtet. Gleichzeitig werden die Außenanlagen und die Zufahrtssituation zu den beiden Sportplätzen sowie zum Bolzplatz, der gleichzeitig Veranstaltungsfläche (Dorfmeisterschaft etc.) ist, geplant. Die bisherige Zufahrt verlief zwischen dem bestehenden Vereinsheim und den Containerumkleidekabinen direkt zum Rasenplatz. Diese Zufahrt ist aufgrund der Positionierung des neuen Vereinsheims mit geringem Abstand zum bisherigen Umkleidegebäudes nicht mehr möglich.

 

Die Verwaltung sieht es als sinnvoll an, die Zufahrt von der Straße „Am Schloßpark“ auf der Ostseite des alten Gebäudes so zu erweitern, dass von dort aus auf kurzem Wege alle Gebäude und Plätze sowohl zu Fuß als auch mit Fahrzeugen erreicht werden können. Das verlangt ein neues Zufahrtstor, aufgeteilt in ein Fußgängertor und ein zweites öffenbares Fahrzeugtor sowie eine verbreiterte gepflasterte Zufahrt (Lageplan – Anlage 1).

 

Der Verein lehnt diesen Vorschlag mit der Begründung ab, dass sich während der Spielzeiten Zuschauer sowie Spieler (Jugend und Senioren) in diesem Bereich aufhalten und dann keine Anlieferung stattfinden kann.

 

Das Argument zieht aus Sicht der Verwaltung nicht, da es durchaus organisierbar ist, die Platzbetreuung sowie alle notwendigen An- und Abfahrten außerhalb der Spielzeiten zu organisieren.

 

Der FC Nordkirchen hat in einem Gespräch mit der Verwaltung zwei andere Vorschläge für die Zufahrt vorgelegt. Der Vorschlag 1 (Anlage 2) führt über die aktuelle Parkplatzzufahrt und dann über die vorhandene Skateranlage zum Rasen- und Bolzplatz. Gleichzeitig soll eine Zufahrt für LKWs vor den Gebäuden hergeführt werden.

 

Die Verwaltung hält zwei Zufahrten für unangemessen (unnötig) und wirtschaftlich aufwendig. Des Weiteren wird die Fläche der vorhandenen Skateranlage komplett überplant. Ziel der Verwaltung ist aber der Erhalt der Skateranlage, unabhängig von der Frage, wann und in welcher Form diese saniert werden muss.

 

Der Vorschlag 2 (Anlage 3) weist nur eine Zufahrt aus, wobei die Kurve entschärft wurde, so dass PKWs wie LKWs diese nutzen können. Es entsteht zusätzliche Parkfläche für die Sportanlage wobei gleichzeitig die Skateanlage überplant wird. Die in dem Lageplan vorgeschlagene Fläche für die Skateanlage ist deutlich kleiner dargestellt als die vorhandene.

 

Die Verwaltung kann diesen Vorschlag mitgehen unter den Voraussetzungen, dass der FC Nordkirchen die zusätzlichen Kosten für die Herstellung der Parkflächen trägt sowie die im Lageplan (Anlage 3) eingezeichnete Fläche für die Errichtung einer neuen Skateranlage freigehalten wird.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: