31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen
und
Aufstellung des Bebauungsplanes "Hotelquartier Nordkirchen" im Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat
der Gemeinde beschließt die in der Sitzungsvorlage aufgeführten
Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz
2 BauGB sowie nach § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen.
2.
Der Rat
der Gemeinde nimmt erneut Kenntnis von den im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Bürger und Behörden nach § 3 Absatz 1 BauGB sowie nach § 4 Absatz 1 BauGB
eingegangenen Bedenken und Anregungen und bestätigt die dort beschlossene
Abwägung hierzu.
3.
Der Rat
der Gemeinde fasst den Feststellungsbeschluss für die 31. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht.
4. Der Rat der Gemeinde beschließt den Bebauungsplan „Hotelquartier Nordkirchen“ mit der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht nach § 10 Absatz 1 des BauGB zur Satzung.
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Nordkirchen hat am 23.06.2022 die Einleitung der Verfahren zur 31.
Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 1. Änderung des bis dahin
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hotel und Fortbildungsakademie Nordkirchen“
bei gleichzeitiger Umbenennung des Bebauungsplanes in „Hotelquartier
Nordkirchen“ beschlossen.
Ziel der
Planänderungen ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass die weiterhin geplanten Maßnahmen
-
Hotel
-
Gesundheitsbezogene
Einrichtungen/medicare
-
Oberstufengebäude
für die Gesamtschule Nordkirchen und
-
Schwimmbad
in leicht
veränderter Form realisiert werden können und gleichzeitig, nach plötzlicher
Aufgabe der Absicht des Landes NRW, auf dieser Fläche eine Fortbildungsakademie
für die
Finanzverwaltung errichten und betreiben zu lassen, Wohnbebauung zu
ermöglichen.
Durch Ratsbeschluss
vom 01.09.2022 wurden der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und
der Änderungsbereich des Bebauungsplanes auf das ganze Quartier erweitert.
Nach Ausstieg des
Landes musste unter Einbeziehung neu zu findender Akteure ein neues Konzept
entwickelt werden, ohne zu Beginn der Neuplanungen schon verbindliche Zusagen
aller Investoren und Betreiber der Teilprojekte zu haben. Das verlangt einen
offeneren Angebotsbebauungsplan, der mehrere Vorhabenträger zulässt oder auch
die Realisierung einzelner Teilprojekte noch keinem Vorhabenträger zuordnet.
Dieser Angebotsbebauungsplan soll aber nach Auffassung der Gemeinde ebenfalls
von einem städtebaulichen Vertrag begleitet werden, in dem die zur weiteren
Sicherung der
Interessen der Gemeinde erforderlichen Belange geregelt werden.
Die Inhalte des
noch zu schließenden Städtebaulichen Vertrages und eines beabsichtigten
Grundstücksvertrages werden im nichtöffentlichen Teil HFA vorgestellt.
Das Gesamtprojekt
ist fortlaufend und wird weiterhin mit den potentiellen Investoren
ausgearbeitet und besprochen. Die vom Rat der Gemeinde eingerichtete
„Projektgruppe Hotel“ ist seit dem Beschluss zur Planänderung in mehreren
Sitzungen informiert worden und hat die weitere Ausarbeitung des
Gesamtprojektes begleitet.
Das Verfahren der
frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung zu diesen Planänderungen ist in
der Zeit vom 22.09.2022 bis 24.10.2022 durchgeführt worden. In dieser Zeit
wurde auch eine öffentliche Informationsveranstaltung zu diesen Planvorhaben in
der Gesamtschule durchgeführt.
Die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft und
von den Trägern öffentlicher Belange wurden zunächst im Bauausschuss am
25.10.2022 vorgestellt.
Der Rat der
Gemeinde hat dann am 15.11.2022 über die eingegangenen Bedenken und Anregungen
beraten und hierzu entschieden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die
öffentliche Auslegung der Unterlagen vorzunehmen.
Die Übersicht über
die eingegangenen Bedenken und Anregungen und die dazu gefertigten
Abwägungsvorschläge der Verwaltung sind im Sitzungsprogramm der Gemeinde
einzusehen – www.nordkirchen.de/Rathaus/Politik/Bürgerinfo -
In der Zeit vom
17.07.2023 bis zum 22.08.2023 hat die öffentliche Auslegung der 31. Änderung
des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanentwurfes „Hotelquartier
Nordkirchen“ stattgefunden.
Auch zu den in
diesem Verfahrensschritt eingegangenen Bedenken und Anregungen wurde eine
Abwägungstabelle erstellt, die ebenfalls im Sitzungsprogramm einzusehen ist.
Damit liegen nach
Auffassung der Verwaltung alle notwendigen Erkenntnisse zum Abschluss der
Planänderungsverfahren vor.
Die
Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung kann erst nach Genehmigung der
Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung eintreten, die
unmittelbar nach dem Ratsbeschluss beantragt werden wird.
In der Zwischenzeit
sollen dann auch die oben erwähnten Verträge unterzeichnet werden.
Anlagen im
Sitzungsprogramm:
1.
Entwurf
der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes
2.
Begründung
zur Änderung des Flächennutzungsplanes
3.
Entwurf
des Bebauungsplanes „Hotelquartier Nordkirchen“
4.
Begründung
zum Bebauungsplanentwurf „Hotelquartier Nordkirchen“
5.
Immissionsschutzgutachten
6.
Ergänzung
zum Immissionsschutzgutachten
7.
Artenschutzprüfung
8.
Abwägungstabelle
aus der frühzeitigen Bürger- und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
9.
Abwägungstabelle
aus der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen und der Träger öffentlichen
Belange
10. Faunistischer Fachbeitrag
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: