Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Nordkirchen nimmt die im Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Behörden eingegangenen und beiliegend aufgelisteten Bedenken und Anregungen zur Kenntnis.
2. Er beschließt hierzu entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, im Verfahren zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hotel und Fortbildungsakademie“ - jetzt „Hotelquartier Nordkirchen“ die öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. II BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Der
Rat der Gemeinde hat am 23.06.2022 die Durchführung der Öffentlichkeits- und
der Behördenbeteiligung in diesen Planänderungsverfahren beschlossen.
Bis
zum 24.10.2022 ist das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches gelaufen. Dazu gehörte auch
die Informationsveranstaltung am 22.09.2022 in der Gesamtschule. Das Protokoll
dieser Veranstaltung liegt der Sitzungsvorlage 113/2022 bei.
Bürger
und Bürgerinnen konnten in diesem Verfahren bis zum 24.10.2022 Bedenken und
Anregungen äußern.
Die
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.09.2022 über die
frühzeitige Beteiligung unterrichtet und ebenfalls um eine Stellungnahme hierzu
gebeten.
Die
im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen
Stellungnahmen in anonymisierter Form sind online verfügbar. Ebenfalls die
Abwägungsvorschläge der Verwaltung hierzu.
Die Anlagen sind vollständig im Sitzungsdienstprogramm eingestellt. Möchte jemand diese in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt haben, wende er sich bitte an Frau Trahe (Tel. 917-142) oder Frau Dornhege-Mertens (Tel. 917-152).
Darüber
soll in der nächsten Sitzung der „Projektgruppe Hotelquartier“ am 9.11.2022
beraten und dann in der Ratssitzung am 15.11.2022 beraten und beschlossen
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: