Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Düsterkammer" im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
118/2022
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die beigefügten Abwägungsvorschläge.

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Düsterkammer“ zur Satzung gem. § 10 BauGB samt Begründung.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 20.01.2022 die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Düsterkammer“ gefasst. Ziel der Planänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum anstehenden Umbau des Rathauses im nächsten Jahr zu schaffen.

 

Wesentliche Änderungen sind u.a. die Erhöhung von zwei auf drei Vollgeschosse und die Anpassung der Dachgauben-Festsetzungen. Des Weiteren wurden kleinere gestalterische Festsetzungen dem Vorhaben entsprechend angepasst.

 

Die Planänderung wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 04.07. bis einschließlich 22.08.2022 stattgefunden.

 

Während der Auslegungszeit sind seitens der Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen eingegangen, die jeweils keine Bedenken erhoben haben.

 

Aus der Öffentlichkeit hat sich der unmittelbare Nachbar von der Bergstraße eine Stellungnahme eingereicht, die samt Abwägungsvorschlägen der Anlage zu entnehmen sind.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können dem Sitzungsportal der Gemeinde entnommen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: