Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Lüdinghauser Straße – West“
Beschlussvorschlag:
Ohne
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
04.08.2023 stellt eine Nachbargemeinschaft den Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes „Lüdinghauser Straße – West“.
Das
Antragsschreiben liegt als Anlage 1 bei.
Auslöser des
Antrages ist ein Neubauvorhaben im Hinterland der Grundstücke Lüdinghauser
Straße 23 und 25. Hier ist durch den zitierten Bebauungsplan eine
Bebauungsmöglichkeit geschaffen worden mit folgenden Inhalten:
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Allgemeines
Wohngebiet
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Maximal
zweigeschossige Bebaubarkeit
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Offene
Bauweise
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Grundflächenzahl
0,4
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Satteldach
mit einer Dachneigung von 38 – 48 Grad
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Gestalterische
Anforderungen.
Der aktuell
geltende Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung von 1997 liegt als Anlage
2 auszugweise bei.
Der Verwaltung ist
das Vorhaben von den potentiellen Bauherren vorgestellt worden, ein konkreter
Antrag liegt jedoch noch nicht vor.
Der Bauherr hat,
auch auf Bitten der Verwaltung, die unmittelbare Nachbarschaft vor der Sitzung
des Bauausschusses in einem ersten Gespräch über seine Absichten informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: