Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes "Münsterstraße" im Ortsteil Südkirchen
Vorlage
034/2023
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Gemeinde beschließt zu den im Planänderungsverfahren eingegangenen Bedenken und Anregungen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung.

 

2.    Der Rat der Gemeinde beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Münsterstraße“ im Ortsteil Südkirchen einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 des Baugesetzbuches.


Sachverhalt:

 

Das Plangebiet liegt inmitten des Ortsteiles Südkirchen, östlich der Kirche, begrenzt durch den „Kirchplatz“ und die Straßen „Am Teich“, „Im Wiesengrund“ und der „Münsterstraße/L 810“.

 

Inhalt der Planänderung ist die Überplanung einer zentral im Ortsteil Südkirchen gelegenen ehemaligen Hofstelle und ihrer Umgebung mit dem Ziel, Wohngebäude in Form von Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern zuzulassen.

 

Der Bebauungsplan „Münsterstraße“ soll in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 a des BauGB geändert werden. Hierbei kann von einer Umweltprüfung abgesehen und direkt die öffentliche Auslegung ohne eine vorzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen ist in der Zeit vom 23.03.2023 bis einschließlich 28.04.2023 erfolgt. Die Träger öffentlicher Belange wurden per mail von der öffentlichen Auslegung informiert.

 

Die bisher eingegangenen Stellungnahmen sind in der beiliegenden Abwägungstabelle aufgeführt. Hierzu hat die Verwaltung jeweils einen Abwägungsvorschlag erarbeitet.

 

Sollten bis zur Sitzung des Bauausschusses weitere Stellungnahmen eingehen, werden die im Ausschuss vorgestellt und bewertet.


Finanzielle Auswirkungen:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: