Betreff
Planungsangelegenheiten - Aufstellung des Bebauungsplanes "Mühlenstraße-Nord" im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
024/2023
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Gemeinde beschließt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den im Rahmen des Aufstellungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von den Trägern öffentlicher Belange.

 

2.    Der Rat der Gemeinde beschließt den Bebauungsplan „Mühlenstraßen-Nord“ mit der zugehörigen Begründung als Satzung gem. § 10 des Baugesetzbuches.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 03.11.2022 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Nord“ im Ortsteil Nordkirchen beschlossen.

 

Der Bebauungsplan soll nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt werden. Die Voraussetzungen sind, dass es sich hierbei um weniger als 10.000 m² Grundfläche handelt, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

 

Aus diesem Grund wird gem. §§ 13b i.V.m. 13a BauGB von der frühzeitige Beteili-gung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB abgesehen und direkt der Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). Die Fläche soll mit Wohngebäuden u.a. für Flüchtlinge und Asylbewerber bebaut werden. Zusätzlich sollen im Bebauungsplan Flächen für Lärmschutz, für Ver- und Entsorgung sowie für das südliche Gewässer dargestellt werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ein Teilstück des Flurstückes 14, Flur 28, Gemarkung Nordkirchen und liegt nördlich der Caritas-Werkstätten, östlich der Mühlenstraße und südlich der Ermener Straße / L810.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 27.02.2023 bis zum 05.04.2023 sind die in der beiliegenden Aufstellung aufgeführten Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen.

 

Die Verwaltung hat hierzu jeweils Abwägungsvorschläge gemacht, über die der Rat zu entscheiden hat.

 

Das zu den Unterlagen gehörende Schallgutachten kann im Sitzungsprogramm der Gemeinde eingesehen werden.

 

Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen zu diesem Planvorhaben bei der Verwaltung eingegangen. Die interessierte Öffentlichkeit wurde über die Planungsabsicht in einer Veranstaltung am 14.02.2023 informiert.

 

Nach Auffassung der Verwaltung liegen damit die Voraussetzungen für den abschließenden Satzungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan vor.


Finanzielle Auswirkungen:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: