Betreff
Straßenrechtliche Entwidmung einer Teilstrecke des Wirtschaftsweges "Berger"
Vorlage
010/2023
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt die straßenrechtliche Entwidmung (Teileinziehung nach § 7 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW) der im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Teilstrecke des Wirtschaftsweges „Berger“ im Ortsteil Nordkirchen.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Sanierung der Fahrbahn der Kreisstraße 2 mit Neubau eines Radweges in Richtung Selm ist der Wirtschaftsweg „Berger“ östlich der Hofstellen Große Holz und Lütke Holz neu an die Kreisstraße angebunden worden. Damit wird die alte Teilstrecke dieses Wirtschaftsweges auf einer Länge von ca. 380 m, die zwischen den beiden Hoflagen hindurch führte, entbehrlich als öffentlicher Wirtschaftsweg.

Das Wegestück behält seine Bedeutung lediglich als Verkehrsfläche für die beiden Höfe.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für den im beiliegenden Übersichtsplan schraffiert dargestellten Wegeabschnitt ein Entwidmungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz für das Land NRW durchzuführen und damit die bisher festgesetzte Zweckbestimmung für den öffentlichen Straßenverkehr aufzuheben. Diese Absicht ist öffentlich bekannt zu machen mit der Möglichkeit, dass hiergegen auch Bedenken geäußert werden. In dem Fall entscheidet anschließend der Rat der Gemeinde über das weitere Vorgehen.

 

Nach der Entwidmung kann die angesprochene Fläche vermessen und das Grundstück dann an die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verkauft werden.

 

Die Unterhaltungspflicht der Gemeinde entfällt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: