Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bau des Sportgebäudes am Sportplatz Nordkirchen bei einer Begrenzung des Anteiles der Gemeinde Nordkirchen auf 430.000,00 €.
Sachverhalt:
Die Baumaßnahme ist nach dem Sportstättenkonzept der Gemeinde bereits für das Jahr 2020 vorgesehen gewesen. Die Planung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Schule, Sport und Kultur am 05.12.2019 vorgestellt, Der Ausschuss für Bauen und Planung hat sich am 12.12.2019 mit der Planung einverstanden erklärt. In den Haushaltsberatungen für 2020 und 2021 wurde jeweils über den aktuellen Planungsstand und die Bemühungen um eine Förderung berichtet.
Förderanträge wurden gestellt zum Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021“ und zum Programm „Moderne Sportstätten 2022“. In beiden Fällen wird jedoch keine Förderzusage gegeben werden.
Architekt Jörg Dröge hat angesichts zuletzt deutlich erhöhter Baukosten zum 28.09.2021 eine aktualisierte Kostenberechnung vorgestellt.
Baukosten |
656.000,00 € |
Nebenkosten (Planung, Vermessung Bodengutachten, Hausanschlüsse u. a.) |
51.000,00 € |
In den Baukosten ist ein Anteil von 58.000,00 € enthalten, der von den Mitgliedern des FC als Eigenleistung erbracht werden kann (Abbau des Pavillongebäudes, Pflasterarbeiten). Ebenfalls ist der Verein in der Lage, einen finanziellen Beitrag von 100.000,00 € zu dem Vorhaben zu leisten.
Nach den ab Juli 2021 geltenden Förderbedingungen der Kfw ist ein Zuschuss von etwa 80.000,00 € denkbar, wenn das Gebäude den Standard Kfw55 erfüllen kann. Ob das der Fall ist, wird gerade von einem Energieberater für Nicht-Wohngebäude ermittelt.
Der Verein spricht mit Handwerksbetrieben darüber, ob und in welchem Umfang sie im Rahmen einer Ausschreibung des jeweiligen Gewerkes durch besonders günstige Angebote zur Gesamtfinanzierung beitragen können.
Die Gemeinde sollte die Maßnahme gewerkweise insgesamt ausschreiben, um verbindliche Angebote und eine Kostensicherheit zu bekommen.
Die Verwaltung sieht zur Realisierung folgenden Weg:
Baukosten |
656.000,00 € |
Nebenkosten |
51.000,00 € |
Gesamtkosten |
707.000,00 € |
./. zu erbringende Eigenleistung |
58.000,00 € |
./. finanzielle Vereinsbeteiligung |
100.000,00 € |
./. Zuschuss Kfw |
80.000,00 € |
./. mögliche Unterschreitung des Kostenanschlages durch günstige Angebote |
39.000,00 € |
|
430.000,00 € |
Die Verwaltung schlägt vor, dass das Vorhaben realisiert wird bei einer maximalen Beteiligung der Gemeinde in Höhe von 430.000,00 €.
Zur Information liegen der Grundriss des neuen Gebäudes sowie der Grundriss des bestehenbleibenden alten Gebäudes mit Darstellung der künftigen Nutzung bei.
Nach Bau des Vereinsgebäudes wird der Verein die Verbrauchskosten des Gebäudes übernehmen bei einem pauschalen Gemeindezuschuss von 30 %.
Finanzielle Auswirkungen:
|
|
Keine |
|
|
|||||
|
|
Ertrag / Einzahlung |
|
€ |
|
||||
X |
|
Aufwand / Auszahlung |
430.000,00 |
€ |
|
||||
|
|
Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
|
||||||
|
|
|
Über-/außerplanmäßig |
|
|
||||
|
|
|
Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
|
|||||
Anmerkungen: