3. Änderung des Bebauungsplanes "Mühlenstraße-Süd", Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss beschließt im Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“, Ortsteil Nordkirchen, für den Bereich des „Hauses Westermann“ die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes zum Bebauungsplan nach § 3 II BauGB und die entsprechende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 II BauGB.
Sachverhalt
Zur Neubebauung des Areales „Haus Westermann“ ist eine Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“ erforderlich. Hierzu hat der Rat der Gemeinde Nordkirchen am 05.12.2013 bereits einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Änderungsbereich umfasst einen ca. 3.000 m² großen Bereiche an der Ecke „Schloßstraße/Mühlenstraße“ bis hin zum „Krampeneck“.
In der Ausschusssitzung am 21.04.2016 sind sowohl die damals aktuelle Gebäudeplanung als auch der Änderungsentwurf zum Bebauungsplan vorgestellt worden. Hierzu fehlten noch die Ergebnisse einer schalltechnischen Untersuchung und der Entwurf des Umweltberichtes. Beide Unterlagen liegen inzwischen vor und werden in dieser Sitzung ebenfalls vorgestellt werden.
Finanzielle
Auswirkung:
|
|
Keine |
|
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Ertrag / Einzahlung |
|
€ |
|
|||||
|
|
|
|
|
||||||
X |
|
Aufwand / Auszahlung |
6.000 |
€ |
|
|||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
|
|||||||
|
|
|||||||||
|
|
|
Über-/außerplanmäßig |
|
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|||||
|
|
|
Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
Anmerkungen: