Änderung des Bebauungsplanes "Cappenberger Straße", Ortsteil Südkirchen
Beschlussvorschlag
Je nach Beratung.
Sachverhalt
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am
23.09.2014 erstmals über einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
„Cappenberger Straße“ beraten. Inhalt des Antrages ist die geplante Errichtung
von zwei Wohngebäuden im hinteren Bereich der Grundstücke Hauptstraße 4
und Hauptstraße 6. Im Rahmen der Diskussion über diesen Antrag hat der
Ausschuss auch eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Dabei wurde auch die Frage
aufgeworfen, ob in einem zu erstellenden Bebauungskonzept auch die im jetzigen
Bebauungsplan als Grün- und Ausgleichsfläche ausgewiesene Fläche der Gemeinde
Nordkirchen zu Bauland entwickelt werden soll.
Die Verwaltung wird in der Sitzung einige in
der Zwischenzeit erarbeitete Varianten vorstellen, die Grundlage sein können
für die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: