Betreff
Planungsangelegenheiten
3. Änderung des Bebauungsplanes "Kolpingstraße-Nord", Ortsteil Capelle
Vorlage
002/2018
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirche beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße-Nord“ im Ortsteil Capelle.

 


Sachverhalt:

 

Von der Straße „Hagen Kamp“ in das Baugebiet hinein wird seit Erschließung des 3. Bauabschnittes eine provisorische Überfahrt betrieben. Diese kann nach endgültigem Ausbau der angrenzenden Straßen in 2018/2019 entfernt werden. Es verbleibt dann ein 368 m² großes Grundstück, welches grundsätzlich als Baugrundstück geeignet ist.

 

Nach dem rechtsgültigen Bebauungsplan „Kolpingstraße-Nord“ in der Fassung der 2. Änderung ist in diesem Bereich jedoch eine nicht bebaubare Fläche dargestellt, die eine ungehinderte Nutzung dieses Grundstückes nicht zulässt. Anlage 1 zeigt diese planerische Situation.

 

Durch eine Bebauungsplanänderung sollen in diesem Bereich die überbaubaren Flächen vergrößert werden, sodass hier ein selbstständig bebaubares Grundstück entsteht. Der Lageplan Anlage 2 zeigt diese Planungsabsicht.

 

Hierzu ist eine 3. Änderung des Bebauungsplanes notwendig, die im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden kann, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

2.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: