3. Änderung des Bebauungsplanes "Kolpingstraße-Nord", Ortsteil Capelle
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nordkirche beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße-Nord“ im Ortsteil Capelle.
Sachverhalt:
Von der Straße „Hagen Kamp“ in das Baugebiet hinein wird seit Erschließung des 3. Bauabschnittes eine provisorische Überfahrt betrieben. Diese kann nach endgültigem Ausbau der angrenzenden Straßen in 2018/2019 entfernt werden. Es verbleibt dann ein 368 m² großes Grundstück, welches grundsätzlich als Baugrundstück geeignet ist.
Nach dem rechtsgültigen Bebauungsplan „Kolpingstraße-Nord“ in der Fassung der 2. Änderung ist in diesem Bereich jedoch eine nicht bebaubare Fläche dargestellt, die eine ungehinderte Nutzung dieses Grundstückes nicht zulässt. Anlage 1 zeigt diese planerische Situation.
Durch eine Bebauungsplanänderung sollen in diesem Bereich die überbaubaren Flächen vergrößert werden, sodass hier ein selbstständig bebaubares Grundstück entsteht. Der Lageplan Anlage 2 zeigt diese Planungsabsicht.
Hierzu ist eine 3. Änderung des Bebauungsplanes notwendig, die im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden kann, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
2.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: