Betreff
Bauanträge und Bauvoranfragen Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung eines ehemaligen Autohauses in ein Gebäude mit drei Spielhallen, Lüdinghauser Straße 62, Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
016/2010
Aktenzeichen
10 24 35
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage auf Umnutzung eines ehemaligen Autohauses in ein Gebäude mit drei Spielhallen, Lüdinghauser Straße 62, Nordkirchen, wird erteilt.

 


Sachverhalt

 

Der Antragsteller beabsichtigt, das Erdgeschoss der ehemaligen Kfz-Reparaturwerkstatt einschließlich des Ausstellungsraumes in drei einzelne Spielhallen zu unterteilen bei einem zentralen Eingangsbereich, Büro und Sanitäranlagen. Betrieben werden sollen unter dem Titel „Casino 3000“ drei unterschiedlich gestaltete Spiellandschaften. Eine Kopie des Grundrissplanes liegt als Anlage bei.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Lüdinghauser Straße“ und zum Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ermener Straße“. In beiden Bebauungsplänen sind die jeweiligen Teilflächen als Gewerbegebiete nach § 8 der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Zulässig sind nach Bebauungsplan Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Betriebe einer höheren Abstandsklasse können zugelassen werden, wenn im Einzelfall ein besonderer Immissionsschutz für die Nachbarschaft nachgewiesen ist.

 

Nach § 8 der Baunutzungsverordnung dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Zulässig sind danach zunächst einmal Gewerbebetriebe aller Art. Die beantragten Spielhallen sind als grundsätzlich zulässige und nicht störende Gewerbebetriebe zu klassifizieren, für die dieses Gewerbegebiet ausdrücklich ausgewiesen ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass etwa übermäßige Lärmbelästigungen für die Nachbarschaft entstehen werden.

 

Die Verwaltung sieht auch nach Rücksprache mit der Bauordnung des Kreises Coesfeld keine Möglichkeit, das Einvernehmen zu diesem Antrag zu versagen.