Beschlussvorschlag
Der Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu der Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung eines ehemaligen Autohauses in ein Gebäude mit drei Spielhallen.
Sachverhalt
In der Sitzung des Ausschusses am 09.09.2010 ist der Antrag erläutert worden.
Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass aufgrund der planungsrechtlichen Ausweisung an dieser Stelle (Gewerbegebiet) und wegen des nicht Vorliegens besonderer städtebaulicher Ablehnungsgründe das Einvernehmen zu diesem Antrag erteilt werden muss.
In der Zwischenzeit hat der Anwalt der Gemeinde Nordkirchen diesen Antrag ebenfalls überprüft und kommt zum gleichen Ergebnis.
Die evt. bestehende Ablehnungsmöglichkeit durch Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes bei gleichzeitiger Veränderungssperre bzw. Zurückstellung des Baugesuches verlangt eine positive Planung der Gemeinde der Gestalt, dass im näheren Ortsbereich von Nordkirchen alternativ Grundstücke positiv für eine Spielhallennutzung ausgewiesen werden müssen. Eine reine Verhinderungsplanung wäre unzulässig.
Die Verwaltung ist im Ergebnis der Auffassung, dass unter diesen Umständen der Einrichtung der Spielhallen auf diesem zentrumsferneren Grundstück der Vorrang gegeben werden sollte.