Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung der Verfahren zur

1.         22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen für eine Teilfläche nördlich der Oberstraße im Ortsteil Südkirchen
und

2.         die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Oberstraße“ im Ortsteil Südkirchen.

Der der Sitzungsvorlage beiliegende Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Herr Klaas nimmt Bezug auf die Haushaltsrede und den steigenden Bedarf an Kindergartenplätzen und erläutert die Pläne der Gemeinde, in Südkirchen eine Kindertageseinrichtung bauen zu lassen.

 

Der geplante Standort wird von den Ratsmitgliedern diskutiert. Ein besonderes Problem werde in dem erhöhten Verkehrsaufkommen gesehen, das entstehen könnte, wenn die Eltern ihre Kinder zum Kindergarten bringen, da der Kindergarten vermeintlich am Ortsrand liege.

 

Herr Bergmann erwidert, dass der Standort aus Sicht eines Kindergartenbetreibers, des Kreises Coesfeld und auch des Landesjugendamtes optimal sei, da die tatsächliche Entfernung zur Kirche, zur Grundschule nicht weit sei und auch der Sportplatz und der Wald lägen in unmittelbarer Nähe, und könnte mit genutzt werden. Würde der Kindergarten direkt an einem Wohngebiet liegen, gäbe es, wie in anderen Gemeinden, Beschwerden über Lärm.

 

Herr Klaas ergänzt, dass ein Kindergarten eine Fläche von ca. 1.800 m² benötige und im „Innenbereich“ kein passendes Grundstück zu finden sei.

 

Von anderen Ratsmitgliedern wird kein Parkplatzproblem gesehen, da der Parkplatz des K+K Marktes direkt nebenan liegt.

 


Abstimmungsergebnis: 22:00:00 (J:N:E)