22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Ortsteil Südkirchen
- Aufstellung eines Bebauungsplanes "Oberstraße" in der Ortslage Südkirchen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung der Verfahren zur
1.
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Nordkirchen für eine Teilfläche nördlich der Oberstraße im Ortsteil
Südkirchen
und
2.
die Aufstellung eines Bebauungsplanes
„Oberstraße“ im Ortsteil Südkirchen.
Der beiliegende Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Im Ortsteil Südkirchen besteht nach den Ermittlungen des Kreisjugendamtes der Bedarf für eine neue Kindertagesstätte mit voraussichtlich drei Gruppen. Hierüber ist in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Schule, Sport und Kultur am 30.11.2017 berichtet worden.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Einrichtung nördlich der Oberstraße und westlich des K+K Marktes zu platzieren. Hierfür sind sowohl eine Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das eigentliche Bauvorhaben soll dann von privater Seite nach einer vorherigen Investorenauslobung realisiert werden. Hierzu wird eine Beschlussempfehlung im nicht öffentlichen Teil dieser Sitzung gegeben.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
8.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: