Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses im Dorfpark Capelle als Angebot zur Belebung des gesamten Dorflebens.

 

Die Realisierung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt einer Zuschussbewilligung.

 

Die konkrete Bauausführung ist separat vom Rat der Gemeinde zu beschließen.

 


Herr Theis nimmt für Herrn Steinhoff an der Sitzung teil.

 

Herr Bergmann erläutert, dass aus dem Dorfinnenentwicklungskonzept (kurz: DIEK) Fördermöglichkeiten für die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses bestehen. Hierzu hat Architekturbüro Steinhoff aus Capelle ein mögliches Raumkonzept entworfen, welches jedoch noch mit dem Fördergeber zu besprechen sei.

 

Herr Steinhoff stellt anhand einer Präsentation ein mögliches Raumkonzept für das Dorfgemeinschaftshaus vor. Wesentliche Inhalte sind, dass es einen größeren Multifunktionsraum gebe, der von der Grundschule, aber auch von Vereinen genutzt werden kann. Des Weiteren wird es ein ergänzendes Raumangebot mit einer Küche und diversen anderen Räumlichkeiten geben. Zwischen der Grundschule Capelle und dem Dorfgemeinschafthaus ist ein direkter Zugang geplant.

 

Auf die Frage von Herrn C. Quante, ob dieses hier vorgestellte Raumkonzept auch in der Form förderfähig sei, erklärt Herr Bergmann, dass eine mögliche Förderung in Aussicht gestellt werde. Die Höhe der Förderung kann bis fünfundsechzig von Hundert betragen.

 

Herr. C. Quante fragt nach, ob durch den direkten Durchgang von Grundschule zum Dorfgemeinschaftshaus ein Klassenraum verkleinert werden müsse.

 

Herr Klaas erklärt, dass der Klassenraum verkleinert werde, weiterhin aber den Anforderungen einer Grundschulklasse entspreche. Der direkte Zugang sei wichtig, da die Schüler dann „trockenen Fußes“ ins Dorfgemeinschaftshaus gehen könnten.

 

Auf die Nachfrage von Herrn C. Quante, ob die alte Heizungsanlage der Grundschule das Heizen des Dorfgemeinschaftshauses übernehmen könne, erklärt Herr Steinhoff, dass hierzu separate Berechnungen erforderlich seien und das im weiteren Planungsprozess zu prüfen sei.

 

Auf die Frage von Herrn Kruse erklärt Herr Bergmann, dass fünfundsechzig Prozent der maximale Fördersatz des Fördergebers sei. Sollte hier die Verwaltung ein positives Signal aus der Politik erhalten, würden diese Planungen dem Fördergeber vorgestellt werden.

 

Herr Kruse schlägt vor, den Beschluss so zu ändern, dass konkrete Auftragsvergaben für die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses in Capelle separat vom Ausschuss bzw. Rat der Gemeinde zu beschließen sind.

 

Herr T. Quante begrüßt die Planung des Dorfgemeinschaftshauses in Capelle und fügt hinzu, dass im Planungsprozess besonders auf die Nutzungen in dem Haus geachtet werden solle. Es dürfe nicht dazu führen, dass die Nachbarschaft durch Veranstaltungen am Wochenende und bis spät in die Nacht gestört werde. Des Weiteren wünsche man sich, darauf zu achten, dass bei zukünftigen Nutzungen den Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden besondere Beachtung schenkt.

 

Frau Spräner fügt hinzu, dass man von der Planung überrascht sei. Eine so konkrete Planung und ein solches Raumkonzept seien bis heute nicht bekannt gewesen.

 

Herr Bergmann weist ausdrücklich darauf hin, dass über Nutzungsregeln noch gesprochen und das auch explizit schriftlich festgehalten werden müsse. Die Nutzung an Wochenenden könne man durch klare Nutzungsregeln auch einschränken. Es soll keine Konkurrenz zu örtlicher Gastronomie oder zum Heimathaus geschaffen werden.

 

Herr Stierl erklärt, dass der Planungsentwurf von Herrn Steinhoff unterstützt wird. Mit den hier vorgestellten Planungen zum Dorfgemeinschaftshaus und dem dazugehörigen Beschlussvorschlag werde die Verwaltung in Fördergespräche mit dem Fördergeber einsteigen können. Keinesfalls soll der Beschlussvorschlag bedeuten, dass konkrete Aufträge hier vergeben werden. Die detailliere Planung von Herrn Steinhoff führt glücklicherweise dazu, dass die Kostenermittlung sehr exakt sei.

 

Herr Theis erklärt, der Dorfverein Capelle Herrn Steinhoff gebeten habe, eine detaillierte Planung zu entwerfen.

 

Herr Bergmann weist darauf hin, dass eine Auftragsvergabe zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses hierdurch nicht beschlossen werde. Hierzu bedarf es zu einem späteren Zeitpunkt eines Ratsbeschlusses.

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, den Beschlussvorschlag mit folgendem Satz zu ergänzen: „Die konkrete Bauausführung ist separat vom Rat der Gemeinde zu beschließen.“

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)