Beschluss:

 

1.    Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die der Vorlage beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB im Verfahren zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

2.    Der Rat der Gemeinde fasst den Feststellungsbeschluss zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich östlich des Ortsteiles Capelle mit dazugehöriger Begründung.

 

3.    Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die der Vorlage beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Bahn-hofstraße“

 

4.    Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Südlich Bahnhofstraße“ im Ortsteil Capelle einschließlich der Begründung zur Sat-zung nach § 10 BauGB.

 


Nach einer kurzen Einleitung durch Herrn Bergmann stellt Herr Klaas die Planung und den Beschlussvorschlag vor.


Abstimmungsergebnis: 23:04:00 (J:N:E)