Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die beiliegenden Abwägungs-vorschläge aus der frühzeitigen Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB im Verfahren zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

2.    Der Rat der Gemeinde fasst den Feststellungsbeschluss zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich östlich des Ortsteiles Capelle mit dazugehöriger Begründung.

 

3.    Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die beiliegenden Abwägungs-vorschläge aus der frühzeitigen Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Bahnhofstraße“

 

4.    Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Südlich Bahnhofstraße“ im Ortsteil Capelle einschließlich der Begründung zur Satzung nach § 10 BauGB.

 

 


Herr Baier erläutert ausführlich das Verfahren und den Planungsinhalt.

 

Mit der 27. Änderung des FNP und Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Bahnhofstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines kleinflächigen Lebensmittelmarktes und Wohngebäuden geschaffen werden. Die Verwaltung hatte hierüber mehrfach in den letzten Monaten in den Ausschüssen berichtet.

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung geäußerten Bedenken seitens der unmittelbaren Nachbarschaft wurden in konstruktiven Gesprächen zwischen Nachbarschaft und Verwaltung geklärt.

 

Die zugesendeten Abwägungstabellen enthalten alle Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange samt Abwägungsvorschläge, ebenso für das Verfahren der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen.

 

Auf einzelne Detailfragen, wie z.B. der geplanten Gebäudeanordnung, antwortet Herr Baier ausführlich.

 

Herr Janke fragt nach, ob die außerhalb des Plangebietes im Süden befindlichen Ackerflächen auch irgendwann überplant werden sollen.

 

Herr Klaas erklärt, dass in dem kürzlich fertiggestellten Siedlungsflächenkonzept des Büro planinvent aus Münster die angesprochenen Flächen als Potentiale festgelegt wurden. Das bedeutet aber nicht, dass diese Flächen auch realisiert werden müssen. Dies ist an dieser Stelle sehr davon abhängig, ob die umliegenden Höfe ihre Tierhaltung aufgeben oder reduzieren oder noch Jahrzehnte weiter betreiben wollen. Die Emissionen der Betriebe sind hierbei entscheidend.


Abstimmungsergebnis: 16:03:00 (J:N:E)