Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Cappenberger Straße“ in der Ortslage Südkirchen.

 

 

 

 

 


Herr Klaas spricht einleitende Worte zum TOP 5 und erläutert ausführlich den Sachverhalt. Er betont, dass das vorliegende Konzept zum Bebauungsplan Cappenberger Straße lediglich ein Gedankenmodell darstellt. Die Überlegungen beruhen darauf, dass der Inhaber der dort ansässigen Spedition seinen Betrieb voraussichtlich nur noch etwa ein Jahr betreiben wird. Aus diesem Grund muss die Folgenutzung geklärt werden und auch das angrenzende Grundstück des Feuerwehrgerätehauses sollte in diesem Änderungsverfahren berücksichtigt werden.

 

Herr Klaas fügt hinzu, dass das Gespräch zwischen dem Eigentümer und der Verwaltung zu dem Ergebnis geführt hat, dass entlang der Cappenberger Straße weiterhin gewerbliche Nutzung vorgesehen werden sollte – analog zu der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Erschließung des hinterliegenden Gebietes müsse über die Straße Am Ringofen durchgeführt werden.

 

Frau Akono erläutert, dass entlang der Cappenberger Straße eine brachliegende Fläche vorhanden ist. Früher war dort eine Tankstelle angesiedelt. Sie fragt nach, ob diese Fläche in der Planung berücksichtigt wurde bzw. was mit dieser, möglicherweise kontaminierten Fläche geschieht.

Herr Klaas antwortet, dass mit dem Grundstückseigentümer noch kein Gespräch stattgefunden hat. Das Grundstück ist im B-Plan als Gewerbefläche festgesetzt. Er fügt hinzu, dass es keine schwer kontaminierte Fläche sei. Alle Tankstellen bzw. ehemaligen Tankstellen werden als Altlastenverdachtsfläche eingestuft. Der Folgenutzer hat vor einer Nutzung zuerst ein Bodengutachten vorzulegen, welches bestätigt, dass keine Altlast im Boden vorhanden ist.

 

Herr Pieper berichtet aus Sicht der CDU, dass die geplante Gewerbefläche im südlichen Bereich der vorgestellten Planung durch eine weitere Wohnbebauung ersetzt werden könnte. Das Feuerwehrgerätehaus könnte quer nach vorne an die Cappenberger Straße verschoben werden. Zudem besteht seiner Ansicht nach die Möglichkeit, die Planung in Richtung Westen zu erweitern. So könnten Gewerbe und Wohnbebauung gut voneinander getrennt werden.

Herr Bergmann antwortet daraufhin, dass die genannte Fläche im westlichen Bereich mittlerweile als Gewerbegrundstück verkauft wurde.

 

Herr Pieper bittet die Verwaltung, dies nochmals zu überprüfen. Der Wohnbau wäre nach jetziger Planung komplett von Gewerbebetrieben umgeben.


Abstimmungsergebnis: 20:00:00 (J:N:E)