Betreff
Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsantrag der Firma ENERTRAG SE, Dauerthal, auf Genehmigung einer Windkraftanlage in Nordkirchen, Münsterstraße, Bauerschaft Piekenbrock
Vorlage
014/2024
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Gemeinde Nordkirchen erteilt ihr Einvernehmen zur Errichtung der Windkraftanlage durch die Fa. ENERTRAG östlich der Münsterstraße.

 

2.    Die Fa. ENERTRAG wird aufgefordert

a.    eine öffentliche Informationsveranstaltung zu diesem und den weiteren Vorhaben der Firma durchzuführen

b.    der Gemeinde einen Vorschlag zur finanziellen Beteiligung entsprechend dem Bürgerenergiegesetz des Landes NRW vom 19.12.2023 vorzulegen.


Sachverhalt:

 

Die jetzt konkret beantragte Windkraftanlage war bereits in den früheren Planungen der Fa. ENERTRAG enthalten. Sie war jedoch seinerzeit wegen der veränderten Rechtslage vor dem „Wind-an-Land-Gesetz“ nicht genehmigungsfähig.

 

Der Standort der Anlage ist im beiliegenden Übersichtsplan erkennbar. Sie liegt außerhalb des im Entwurf des Regionalplanes vorgesehenen Windvorranggebietes. Es handelt sich um das Fabrikat Enercon E-138 mit einer Gesamthöhe von 200 m und ist von der Münsterstraße aus direkt anfahrbar.

 

Da der geltende Flächennutzungsplan der Gemeinde in Bezug auf Windkraftanlagen keine Ausschlusswirkung entfaltet, ist sie planungsrechtlich an dieser Stelle im Außenbereich der Gemeinde zulässig. Sie liegt außerhalb des im Entwurf des Regionalplanes auszuweisenden Windvorranggebietes. Die nachbarschützenden Belange sind im Genehmigungsverfahren von der Immissionsschutzdienststelle der Kreisverwaltung zu prüfen.

 

Die Verwaltung verweist auf den Ratsbeschluss vom 15.06.2023 (Vorlage 45/2023), in dem die Gemeinde sich zur Unterstützung der Windkraftnutzung in der Gemeinde ausgesprochen hat und empfiehlt, das planungsrechtliche Einvernehmen zu diesem Vorhaben zu erteilen.

 

Die Fa. ENERTRAG hatte zugesichert, alle ihre Bauabsichten in Nordkirchen der interessierten Bürgerschaft vorzustellen. Dieses Versprechen sollte im Sinne einer rechtzeitigen Information jetzt eingelöst werden.

 

Der Landtag NRW hat im Dezember zur Steigerung der Akzeptanz der Windkraftnutzung das Bürgerenergiegesetz verabschiedet. Hierin sind die Betreiber von Windanlagen aufgefordert, der Standortkommune einen Vorschlag zur finanziellen Kommunal- und Bürgerbeteiligung innerhalb bestimmter Grenzen zu machen. Auf der Grundlage eines solchen Angebotes können die jährlichen Erträge nach Inbetriebnahme der Anlage ermittelt und zugeordnet werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: