Betreff
Planungsangelegenheiten - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Waldweg" im Ortsteil Südkirchen
Vorlage
012/2024
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Waldweg“ im Ortsteil Südkirchen.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat am 17.05.2018 den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Waldweg“ gefasst. Festgesetzt wird ein Gebiet für Pferdehaltung und Lager auf dem Grundstück westlich des Waldweges.

 

Inhalt eines solchen Beschlusses ist auch die inhaltliche und räumliche Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht.

 

Der Ausgleich sollte ursprünglich durch Anlage einer Obstbaumwiese auf dem Grundstück Zum Brotacker 1 realisiert werden. Dieses Grundstück steht nach Angaben des Vorhabenträgers jedoch nicht mehr zur Verfügung. Er bittet darum, den Ausgleich jetzt auf seinem Grundstück am Waldweg durch Anpflanzung einer Obstbaumwiese vornehmen zu können. Die Bäume sollen auf dem südlichen Teil des Grundstückes, angrenzend an die Capeller Straße, gepflanzt werden.

 

Diese Teilfläche ist bisher im Bebauungsplan als „Gebiet für Pferdehaltung und Lager – Teilfläche C: Fahrzeug- und Lagerhallen…, Lagerplätze, Stellplätze“ festgesetzt. Diese Festsetzung ist aufzuheben und durch eine neue Festsetzung nach § 9, Absatz 1, Ziffer 20, BauGB „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ im Rahmen eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan zu ersetzen.

 

Damit ist auf dem Teil des Grundstückes eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen.

 

Im Sitzungsprogramm der Gemeinde ist der aktuell geltende Stand des Bebauungsplanes „Waldweg“ hinterlegt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: