Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich Ergebnis- und Finanzplanung 2012 - 2014 und Stellenplan 2011
Vorlage
026/2011
Aktenzeichen
10 24 31
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Rat der Gemeinde beschließt

a)       die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011
einschließlich Ergebnis- und Finanzplanung 2012 - 2014 und

b)       den Stellenplan 2011

 

in der von den Ausschüssen empfohlenen Fassung.

2.    Die Gemeinde Nordkirchen beteiligt sich an einer gemeinschaftlichen Verfassungsklage gegen das GFG 2011.

3.    Über weitergehende eigene Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung soll nach Vorstellung und Beratung der Haushaltsanalyse entschieden werden.

 


Sachverhalt

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde am 17.02.2011 gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat der Gemeinde zugeleitet.

 

Die Beratung ist wie folgt vorgesehen bzw. bereits durchgeführt:

 

Datum

Ausschuss

Vorlage-Nr.

24.03.2011

Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt

023/2011

29.03.2011

Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

024/2011

31.03.2011

Ausschuss für Familie, Schule und Sport

025/2011

05.04.2011

Haupt- und Finanzausschuss

026/2011

 

 

Über das Ergebnis dieser Beratungen soll in der abschließenden Sitzung des Rates der Gemeinde am 07. April 2011 informiert werden.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird in der Zeit vom 23.02.2011 bis einschließlich 07.04.2011 öffentlich ausgelegt. Sofern von Einwohnern oder Abgabepflichtigen innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erhoben werden, wird der Rat der Gemeinde hierüber am 07.04.2011 in öffentlicher Sitzung zu entscheiden haben.

 

Eine Liste der in den Zuständigkeitsbereich des Haupt- und Finanzausschusses fallenden Teilbereiche ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Der zur Beratung vorliegende Entwurf des Haushaltes 2011 ist ganz wesentlich beeinflusst durch den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 (GFG 2011). Dieser Gesetzentwurf sieht geänderte Strukturen im Finanzausgleich vor, die im Ergebnis einseitig den ländlichen Raum benachteiligen.

 

Nach einer ersten Modellrechnung soll das Volumen der Schlüsselzuweisungen für die kreisfreien Städte um 146 Mio. Euro steigen, während die kreisangehörigen Gemeinden gleichzeitig 129 Mio. Euro verlieren. Allein den Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld sollen danach 24,8 Mio. Euro verloren gehen, für die Gemeinde Nordkirchen würde der Verlust 870.000 Euro betragen.

 

Da die Belastungen für die kommunalen Haushalte der ländlichen Gemeinden erheblich sind, hat es nach bekannt werden der ersten Modellrechnung massive Proteste aus diesem Raum gegeben. In den zwischenzeitlich stattgefundenen Gesprächen zwischen den betroffenen Bürgermeistern im Kreis Coesfeld, mit dem Landrat und auch mit dem Minister für Inneres und Kommunales im Land NRW, wurde auch über die mögliche Erhebung einer gemeinsamen Verfassungsklage gegen das GFG 2011 gesprochen. Eine größere Anzahl von betroffenen Kommunen hat bereits erklärt, dass man sich an einer Gemeinschaftsklage beteiligen möchte.

 

Die Landesregierung hat den Entwurf des GFG 2011 am 23. Februar 2011 in den Landtag eingebracht. Mit dem Abschluss der parlamentarischen Beratungen ist im Juni zu rechnen. Auf den Ebenen der Bürgermeisterkonferenz und der Sprecher der Münsterlandkreise ist zwischenzeitlich über eine juristische Begleitung und die weitere Vorgehensweise gesprochen worden. Dabei sind sich alle Beteiligten einig, dass der Klageweg nur dann beschritten werden soll, wenn er Aussicht auf Erfolg hat. In den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 05.04.2011 und des Rates der Gemeinde am 07.04.2011 soll jeweils über den dann aktuellen Sachstand im Gesetzgebungsverfahren und den Diskussionsstand hinsichtlich einer möglichen Klage gegen das GFG berichtet werden. Je nach Zwischenstand könnte dann evtl. bereits in der Ratssitzung am 07.04.2011 über eine Beteiligung der Gemeinde Nordkirchen an einer gemeinschaftlichen Verfassungsklage gegen das GFG 2011 entschieden werden.