Beschlussvorschlag:
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde Nordkirchen für das Jahr 2022 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Nach § 117 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 53 KomHVO NRW hat eine Kommune, welche von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses unter den Voraussetzungen des § 116a (größenabhängige Befreiung) befreit ist, für dieses Jahr einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Die Befreiung wurde am 15.06.2023 durch den Gemeinderat festgestellt.
Über den Beteiligungsbericht ist ein gesonderter Beschluss durch den Rat herbeizuführen.
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde Nordkirchen für das Jahr 2022 ist erstellt und als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
|
|
Keine |
|
|
|||||
|
|
Ertrag / Einzahlung |
|
€ |
|
||||
|
|
Aufwand / Auszahlung |
|
€ |
|
||||
|
|
Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
|
||||||
|
|
|
Über-/außerplanmäßig |
|
|
||||
|
|
|
Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
|
|||||
Anmerkungen: