Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Fortschreibung des Gleichstellungsplanes für den Zeitraum bis 2028.
Sachverhalt:
Nach den
Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes hat jede Dienststelle mit
mindestens zwanzig Beschäftigten einen Gleichstellungsplan (früher
Frauenförderplan) aufzustellen. Der erste Plan der Gemeinde Nordkirchen wurde
am 18.12.2008, seine Fortschreibungen am 08.12.2011 und 17.03.2016 vom Rat
beschlossen.
Der letzte
Gleichstellungsplan umfasste den Zeitraum bis 2018. Bedingt durch die
Coronapandemie konnte die in 2019 erarbeitete Entwurfsfassung dieses neuen
Planes nicht wie angedacht in den Jahren 2020 oder 2021 vorgelegt werden. Durch
die hohe Arbeitsbelastung und einen Personalwechsel in der Personalabteilung
war es erst im Laufe des Jahres 2023 möglich, die relevanten Personaldaten zu
aktualisieren.
In dieser
Fortschreibung sind erneut die Themen „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“
sowie „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ aufgegriffen worden.
Der
Gleichstellungsplan ist ein wesentliches Steuerungsinstrument der
Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung.
Die Fortschreibung
des Gleichstellungsplanes wurde mit der Gleichstellungsbeauftragten und dem
Personalrat abgestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: