Betreff
Fortschreibung des Gleichstellungsplanes der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
133/2023
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Fortschreibung des Gleichstellungsplanes für den Zeitraum bis 2028.


Sachverhalt:

 

Nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes hat jede Dienststelle mit mindestens zwanzig Beschäftigten einen Gleichstellungsplan (früher Frauenförderplan) aufzustellen. Der erste Plan der Gemeinde Nordkirchen wurde am 18.12.2008, seine Fortschreibungen am 08.12.2011 und 17.03.2016 vom Rat beschlossen.

 

Der letzte Gleichstellungsplan umfasste den Zeitraum bis 2018. Bedingt durch die Coronapandemie konnte die in 2019 erarbeitete Entwurfsfassung dieses neuen Planes nicht wie angedacht in den Jahren 2020 oder 2021 vorgelegt werden. Durch die hohe Arbeitsbelastung und einen Personalwechsel in der Personalabteilung war es erst im Laufe des Jahres 2023 möglich, die relevanten Personaldaten zu aktualisieren.

 

In dieser Fortschreibung sind erneut die Themen „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ sowie „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ aufgegriffen worden.

 

Der Gleichstellungsplan ist ein wesentliches Steuerungsinstrument der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung.

 

Die Fortschreibung des Gleichstellungsplanes wurde mit der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat abgestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: