Sachverhalt:
Durch das Ausscheiden von Herrn Heinz-Jürgen Lunemann ist im Rat der Gemeinde Nordkirchen ein Platz frei geworden, der schnellstmöglich nachbesetzt werden soll.
Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz ist für ein ausscheidendes Ratsmitglied der/die für ihn auf der Reserveliste aufgestellte Ersatzbewerber/-in in den Rat zu berufen.
Dieser Bewerber ist Herr Michael Plenge.
Herr Plenge hat bereits die Annahme des Mandats erklärt.
Nach § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz, insbesondere aus § 43 GO NRW.
Die Verpflichtungserklärung hat folgenden Wortlaut:
„Ich
verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und alle übrigen Rechtsvorschriften
zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Nordkirchen zu erfüllen.
(So wahr mir
Gott helfe.)“