Betreff
Jahresabschluss 2022
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Vorlage
128/2023
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der von der CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2022 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 114.088.436,79 Euro und einem Jahresüberschuss von 2.109.042,28 Euro festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.109.042,28 Euro wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

2.    Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2022.

 


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2022 wurde vom Kämmerer aufgestellt und von mir bestätigt. Dieser Entwurf wird gem. § 95 Abs. 3 GO allen Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.

 

Nach § 59 Abs. 3 i. V. m. §102 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Durch Beschluss vom 24.11.2022 hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nordkirchen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH in Münster mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beauftragt. Diese Prüfung hat inzwischen stattgefunden. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH steht im Sitzungsdienstprogramm vollständig als Download zur Verfügung.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH hat den Jahresabschluss 2022 und den Prüfungsbericht in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.11.2023 vorgestellt und erläutert.

Über das Ergebnis der Prüfung und Beratung im Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Sitzung des Gemeinderates berichtet.


Finanzielle Auswirkungen:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: