Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Beschlussvorschlag:
1. Der von der CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2022 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 114.088.436,79 Euro und einem Jahresüberschuss von 2.109.042,28 Euro festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.109.042,28 Euro wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
2. Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2022.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2022 wurde vom Kämmerer aufgestellt und von mir bestätigt. Dieser Entwurf wird gem. § 95 Abs. 3 GO allen Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.
Nach § 59 Abs. 3 i. V. m. §102 GO
NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Durch Beschluss vom 24.11.2022 hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nordkirchen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH in Münster mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beauftragt. Diese Prüfung hat inzwischen stattgefunden. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH steht im Sitzungsdienstprogramm vollständig als Download zur Verfügung.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH hat den
Jahresabschluss 2022 und den Prüfungsbericht in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.11.2023 vorgestellt und erläutert.
Über das Ergebnis der Prüfung und Beratung im Rechnungsprüfungsausschusses wird
in der Sitzung des Gemeinderates berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: