Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt über die gegenüber der GPA und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme im Prüfungsbericht enthaltenen Empfehlungen und Feststellungen.
Sachverhalt:
Der Prüfbericht über die überörtliche Prüfung wurde in der Haupt- und Finanzauschusssitzung vom 29.08.2023 präsentiert (Sitzungsvorlage 75/23023).
Nach der Neufassung des § 105 Abs. 6 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Dabei hat der Bürgermeister zu den Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichts Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen können der tabellarischen Übersicht entnommen werden, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen.
Gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW beschließt der Rat über die gegenüber der GPA und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung innerhalb der von der GPA gesetzten Frist bis zum 31.01.2024; das Ergebnis der Vorberatung durch den Rechnungsprüfungsausschuss kann einbezogen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: