Betreff
5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
125/2023
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die vorgelegte Satzung zur 5. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen vom 18.12.2019.

 

Die zugrunde liegenden Gebührenkalkulationen 2024 werden angenommen und beschlossen.


Sachverhalt:

 

Nach § 6 KAG sind Benutzungsgebühren kostendeckend zu kalkulieren. Die Gebührenkalkulationen sind als Anlagen beigefügt.

 

Bisher hat der Lippeverband Kostensteigerungen durch z. B. Sachkostenreduzierungen oder ausgesetzte Personaleinstellungen kompensiert. Dies ist aber für 2024 insbesondere aufgrund der Inflation, des Tarifabschlusses und der rechtlichen Verpflichtung, Kläranlagestandorte an Belastungsschwerpunkten mit einer zusätzlichen vierten Reinigungsstufe auszustatten, nicht mehr auffangbar. Trotz einer höheren Inflation konnte der Lippeverband die Steigerung des allgemeinen Beitrages bei rd. 5 % abfedern.

 

Die Faktoren, die beim allgemeinen Beitrag für eine Steigerung sorgen, gelten auch für den Sonderbeitrag Gemeindeentwässerung. Hier liegt die Steigerung von rd. 9 % im Bereich der Inflation und der Personalkostensteigerung.

 

Durch den Überschuss der Betriebsabrechnung 2021 i. H. v. 111.400 € konnte die Gebührensteigerung für die Bürgerinnen und Bürger auf 4,38 % abgefangen werden.

 

Die Gebührenkalkulation ergibt folgende Gebührensätze 2024:

 

Gebühr

nicht Verbandsmitglieder

Verbandsmitglieder

2023

2024

2023

2024

Schmutzwasser (alte AN*)

2,97 €

3,10 €

2,06 €

2,11 €

Niederschlagswasser (alte AN)

0,66 €

0,69 €

0,46 €

0,47 €

Schmutzwasser (neue AN)

3,19 €

3,30 €

2,27 €

2,31 €

Niederschlagswasser (neue AN)

0,71 €

0,74 €

0,51 €

0,52 €

*AN = Anschlussnehmer               alt: bis 31.12.2018                neu: ab 01.01.2019

 

Klärschlammbeseitigung

 

Im Rahmen ihrer Abwasserbeseitigungspflicht ist die Gemeinde grundsätzlich auch zur Entleerung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Außenbereich zuständig. Lediglich bei landwirtschaftlichen Betrieben mit ausreichend eigenen Flächen kann die Gemeinde von dieser Verpflichtung befreit werden. Über diese Fälle entscheidet im Einzelfall der Kreis.

 

Die Entleerung der Anlagen und die Abfuhr der Anlageninhalte zur Kläranlage werden durch ein von der Gemeinde beauftragtes privates Unternehmen ausge-führt. Die weitere Behandlung erfolgt durch den Lippeverband als Betreiber der Kläranlage. Die Gemeinde organisiert und überwacht die Entleerungsvorgänge. Die dabei anfallenden Kosten werden durch Gebührenbescheid den betroffenen Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt.

 

Das beauftragte Unternehmen hat der Gemeinde mitgeteilt, dass die Preise auf-grund der Energie-, Diesel- und Personalkosten nach oben hin angepasst werden müssen.

 

Ebenfalls gestiegen ist die Belastungszahl, die den Beitragsanteil an den Lippever-band erhöht. Die Steigerung resultiert aus dem allgemeinen Beitrag.

 

Die Gebührenkalkulation 2024 hat folgende Gebührensätze ergeben:

 

 

Gebührensätze

2023

2024

Grundgebühr je Abfuhr

38,04 €

48,70 €

Gebühr je

40,60 €

69,63 €

erfolglose Abfuhr

72,11 €

79,31 €

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen:

 

Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.