Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die vorgelegte Satzung zur 5. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen vom 18.12.2019.
Die zugrunde liegenden Gebührenkalkulationen 2024 werden angenommen und beschlossen.
Sachverhalt:
Nach § 6 KAG sind Benutzungsgebühren kostendeckend zu kalkulieren. Die Gebührenkalkulationen sind als Anlagen beigefügt.
Bisher hat der Lippeverband Kostensteigerungen durch z. B. Sachkostenreduzierungen oder ausgesetzte Personaleinstellungen kompensiert. Dies ist aber für 2024 insbesondere aufgrund der Inflation, des Tarifabschlusses und der rechtlichen Verpflichtung, Kläranlagestandorte an Belastungsschwerpunkten mit einer zusätzlichen vierten Reinigungsstufe auszustatten, nicht mehr auffangbar. Trotz einer höheren Inflation konnte der Lippeverband die Steigerung des allgemeinen Beitrages bei rd. 5 % abfedern.
Die Faktoren, die beim allgemeinen Beitrag für eine Steigerung sorgen, gelten auch für den Sonderbeitrag Gemeindeentwässerung. Hier liegt die Steigerung von rd. 9 % im Bereich der Inflation und der Personalkostensteigerung.
Durch den Überschuss der Betriebsabrechnung 2021 i. H. v. 111.400 € konnte die Gebührensteigerung für die Bürgerinnen und Bürger auf 4,38 % abgefangen werden.
Die Gebührenkalkulation ergibt folgende Gebührensätze 2024:
Gebühr |
nicht Verbandsmitglieder |
Verbandsmitglieder |
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2023 |
2024 |
2023 |
2024 |
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Schmutzwasser (alte AN*) |
2,97 € |
3,10 € |
2,06 € |
2,11 € |
Niederschlagswasser (alte AN) |
0,66 € |
0,69 € |
0,46 € |
0,47 € |
Schmutzwasser (neue AN) |
3,19 € |
3,30 € |
2,27 € |
2,31 € |
Niederschlagswasser (neue AN) |
0,71 € |
0,74 € |
0,51 € |
0,52 € |
*AN =
Anschlussnehmer alt: bis 31.12.2018 neu: ab 01.01.2019
Klärschlammbeseitigung
Im Rahmen ihrer Abwasserbeseitigungspflicht ist die Gemeinde grundsätzlich auch zur Entleerung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Außenbereich zuständig. Lediglich bei landwirtschaftlichen Betrieben mit ausreichend eigenen Flächen kann die Gemeinde von dieser Verpflichtung befreit werden. Über diese Fälle entscheidet im Einzelfall der Kreis.
Die Entleerung der Anlagen und die Abfuhr der Anlageninhalte zur Kläranlage werden durch ein von der Gemeinde beauftragtes privates Unternehmen ausge-führt. Die weitere Behandlung erfolgt durch den Lippeverband als Betreiber der Kläranlage. Die Gemeinde organisiert und überwacht die Entleerungsvorgänge. Die dabei anfallenden Kosten werden durch Gebührenbescheid den betroffenen Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt.
Das beauftragte Unternehmen hat der Gemeinde mitgeteilt, dass die Preise auf-grund der Energie-, Diesel- und Personalkosten nach oben hin angepasst werden müssen.
Ebenfalls gestiegen ist die Belastungszahl, die den Beitragsanteil an den Lippever-band erhöht. Die Steigerung resultiert aus dem allgemeinen Beitrag.
Die Gebührenkalkulation 2024 hat folgende Gebührensätze ergeben:
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Gebührensätze |
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2023 |
2024 |
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Grundgebühr je Abfuhr |
38,04 € |
48,70 € |
Gebühr je m³ |
40,60 € |
69,63 € |
erfolglose Abfuhr |
72,11 € |
79,31 € |
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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Aufwand / Auszahlung |
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€ |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.