Betreff
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
123/2023
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen. Die bestehende Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen tritt mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft.

 

Die zugrunde liegende Kalkulation Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01.01.2024 wird angenommen und beschlossen.


Sachverhalt:

 

Das Gefäßvolumen ist um 124.800 l gestiegen auf insgesamt 4.496.440 l. Dies ent-spricht einer Steigerung von 2,85 %, die überwiegend mit den bezugsfertigen Neubauten in den Wohngebieten und auf die höhere Anzahl an Familientonnen zurückzuführen ist.

 

Die Summe der ansatzfähigen Kosten ist für das Jahr 2024 um rd. 25.500 € (2,42 %) geringer. Diese Senkung resultiert aus den günstigeren Unternehmerkosten der Fa. Remondis insbesondere bei der Biomüllabfuhr und beim Wertstoffhof.

 

Weiterhin konnte ein Überschuss aus der Betriebsabrechnung 2022 i. H. v. rd. 75.200 € eingerechnet werden.

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 ergibt folgende Gebührensätze:

 

Gefäße

Gebühr 2023

Gebühr 2024

Restmüll 80 l

229,00 €

204,00 €

Restmüll 120 l

327,00 €

289,00 €

Restmüll 240 l

621,00 €

545,00 €

zusätzliche Gefäße

 

 

Biotonne 120 l

83,00 €

80,00 €

Biotonne 240 l

130,00 €

126,00 €

Papiertonne 120 l

21,00 €

21,00 €

Papiertonne 240 l

23,00 €

22,00 €

Familientonne 80 l

76,00 €

77,00 €

Familientonne 120 l

91,00 €

91,00 €

Familientonne 240 l

162,00 €

164,00 €

 

Eigenkompostierer haben weiterhin die Möglichkeit, sich von der Bioabfuhr befreien zu lassen und erhalten einen Nachlass auf die Abfallentsorgungsgebühr i. H. v. 25 €.

 

Die aktuelle Abfallstatistik finden Sie unter dem folgenden Link: https://wbc-coesfeld.de/cms-files/statusbericht-2023_abfallstatistik-2022-hohe-aufloesung.pdf

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen:

 

Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.