Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen. Die bestehende Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen tritt mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft.
Die zugrunde liegende Kalkulation Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01.01.2024 wird angenommen und beschlossen.
Sachverhalt:
Das Gefäßvolumen ist um 124.800 l gestiegen auf insgesamt 4.496.440 l. Dies ent-spricht einer Steigerung von 2,85 %, die überwiegend mit den bezugsfertigen Neubauten in den Wohngebieten und auf die höhere Anzahl an Familientonnen zurückzuführen ist.
Die Summe der ansatzfähigen Kosten ist für das Jahr 2024 um rd. 25.500 € (2,42 %) geringer. Diese Senkung resultiert aus den günstigeren Unternehmerkosten der Fa. Remondis insbesondere bei der Biomüllabfuhr und beim Wertstoffhof.
Weiterhin konnte ein Überschuss aus der Betriebsabrechnung 2022 i. H. v. rd. 75.200 € eingerechnet werden.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 ergibt folgende Gebührensätze:
Gefäße |
Gebühr 2023 |
Gebühr 2024 |
Restmüll
80 l |
229,00 € |
204,00 € |
Restmüll
120 l |
327,00 € |
289,00 € |
Restmüll
240 l |
621,00 € |
545,00 € |
zusätzliche Gefäße |
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Biotonne
120 l |
83,00 € |
80,00 € |
Biotonne
240 l |
130,00 € |
126,00 € |
Papiertonne
120 l |
21,00 € |
21,00 € |
Papiertonne
240 l |
23,00 € |
22,00 € |
Familientonne
80 l |
76,00 € |
77,00 € |
Familientonne
120 l |
91,00 € |
91,00 € |
Familientonne
240 l |
162,00 € |
164,00 € |
Eigenkompostierer haben weiterhin die Möglichkeit, sich von der Bioabfuhr befreien zu lassen und erhalten einen Nachlass auf die Abfallentsorgungsgebühr i. H. v. 25 €.
Die aktuelle Abfallstatistik finden Sie unter dem folgenden Link: https://wbc-coesfeld.de/cms-files/statusbericht-2023_abfallstatistik-2022-hohe-aufloesung.pdf
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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€ |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.