Betreff
1. Änderung des "Landschaftsplanes Lüdinghausen"
Vorlage
122/2023
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Nordkirchen stimmt der 1. Änderung des „Landschaftsplanes Lüdinghausen“ des Kreises Coesfeld zu.


Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat am 27.09.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Landschaftsplanes Lüdinghausen beschlossen. Dieser Landschaftsplan erfasst auch einen kleinen Teil des Gemeindegebietes von Nordkirchen nordöstlich der Ortslage von Nordkirchen.

 

Wesentliche Ziele der Änderung betreffen Bereich in der Stadt Lüdinghausen, weniger in Nordkirchen. Hier werden die bereits geltenden Regelungen und Darstellung an die die aktuellen Ausweisungen und Rechtsgrundlagen angepasst.

 

Die in einem Landschaftsplan dargestellten Entwicklungsziele sind bei allen behördlichen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Das sind z.B. die Erhaltung einer mit naturnahen Elementen ausgestatteten Landschaft oder die Erhaltung, Entwicklung und Widerherstellung der Gewässer und ihrer Niederungen.

Die Inhalte des Landschaftsplanes sollen auch die Realisierung eines insgesamt notwendigen Biotopverbundes unterstützen.

 

Volle Außenwirkung und unmittelbare Verbindlichkeit für die Grundstücksnutzung haben Ausweisungen über Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile. Sind Gemeinden oder andere Körperschaften Eigentümer solcher Flächen, so sind sie zur Durchführung der im Landschaftsplan festgesetzten Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen verpflichtet.

 

Konkrete Anforderungen sind dann für jedes dieser genannten Gebiete im Textteil zum Landschaftsplan formuliert. Das können z.B. sein:

 

·         Bauverbote in Naturschutzgebieten außerhalb der ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft

·         Betretungsverbote

·         Untersagung von Entwässerungsmaßnahmen

·         Umbruch von Grünland

·         Entnahme von Pflanzen

·         Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

·         Pflanzgebote

·         Forderung nach naturnaher Gewässerunterhaltung

·         Entwicklung von klimaangepassten bodenständigen Laubwäldern

·         Pflanzgebote

 

Im Gebiet der Gemeinde Nordkirchen sind weiterhin folgende wesentliche Ausweisungen enthalten:

 

1.    Naturschutzgebiet „Meinhövels Holz“ in der Bauerschaft Piekenbrock (104 ha), ausgestattet mit besonders alten Eichen-/Hainbuchenwäldern und Grünlandflächen im Bereich der ehemaligen Mittelwellensender, vorhandenen Wallheckensystemen, einigen Kleingewässern.

 

           Hier sind insbesondere Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für diese     

           Naturbestandteile festgesetzt.

 

2.    Mehrere Geschützte Landschaftsbestandteile, etwa Heckenkomplexe, Obstwiesen, Kleingewässer, Alleen, Altwasser des Teufelsbaches und besonders wertvolle Feldgehölze.

Auch diese Naturbestandteile sind zu erhalten, fachgerecht zu pflegen und weiter zu entwickeln.

 

3.    Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist das Landschaftsschutzgebiet „Piekenbrock“ zur Größe von 362 ha.

 

Schutzzweck ist hier u.a.

a)    die Erhaltung und Sicherung der Wälder und Feldgehölze, Hecken, Wallhecken und Einzelbäume,

b)    die Sicherung der Erholungsnutzung in dem Landschaftsraum

c)    die Biotopverbundfunktion, insbesondere der Vernetzung der einzelnen Waldgebiete.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Landschaftsplanes liegt in der Zeit vom 6.11.2023 bis zum 8.12.2023 öffentliche aus, u.a. im Bürgerbüro der Gemeinde. Während der Auslegungsfrist können Bürger und Bürgerinnen Bedenken und Anregungen hierzu an den Kreis Coesfeld richten.

 

Einsicht in den Landschaftsplan kann auch auf der homepage des Kreises Coesfeld genommen werden unter www.kreis-coesfeld.de (gesonderter Link unter „Aktuelles“ auf der Startseite).

 

Die Verwaltung unterstützt die Aktualisierung des Landschaftsplanes, bezogen auf den Bereich der Gemeinde Nordkirchen, und ist mit den vorgesehenen Festsetzungen einverstanden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: