Betreff
Satzung zur 4. Änderung der Satzung zur Umlage der Gewässerunterhaltung gem. § 64 LWG NRW
Vorlage
089/2023
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 4. Änderung der Satzung zur Umlage der Gewässerunterhaltung gem. § 64 LWG NRW der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und beschlossen.

 

Die den Gebührensätzen zugrunde liegende Berechnung wird ebenfalls angenommen und beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die von der Gemeinde an die Wasser- und Bodenverbände zu zahlenden Beiträge und Umlagen (Verbandslasten) werden nach den Vorschriften des Kommunalab-gabengesetzes in Form von Gebühren an die betroffenen Grundstückseigentümer in der Weise weitergegeben, dass diese zu 90 % auf befestigte und 10 % auf unbe-festigte Flächen zu verteilen sind.

 

Die höheren Personal- und Verwaltungskosten sowie zum Teil gestiegene Beiträge 2023 zu den Wasser- und Bodenverbänden führen bei den Gebühren für Stever-Lüdinghausen, Funne und Horne zu kleinen Steigerungen. Das Betriebsergebnis für 2022 i. H. v. 455,75 € ist zugunsten der Gebührenzahler berücksichtigt.

 

Verband

Gebühr 2024

Gebühr 2023

+/-

Stever

versiegelte Flächen

0,01925

0,01868

0,00057

unversiegelte Flächen

0,00020

0,00020

0,00000

 

Funne

versiegelte Flächen

0,01952

0,01895

0,00057

unversiegelte Flächen

0,00016

0,00015

0,00001

 

Emmerbach

versiegelte Flächen

0,00694

0,00762

-0,00068

unversiegelte Flächen

0,00009

0,00010

-0,00001

 

Horne

versiegelte Flächen

0,04516

0,02865

0,01651

unversiegelte Flächen

0,00014

0,00011

0,00003

 

Weitere Einzelheiten zur Gebührenermittlung können der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation entnommen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen:

 

Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.