Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 4. Änderung der Satzung zur Umlage der Gewässerunterhaltung gem. § 64 LWG NRW der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und beschlossen.
Die den Gebührensätzen zugrunde liegende Berechnung wird ebenfalls angenommen und beschlossen.
Sachverhalt:
Die von der Gemeinde an die Wasser- und Bodenverbände zu zahlenden Beiträge und Umlagen (Verbandslasten) werden nach den Vorschriften des Kommunalab-gabengesetzes in Form von Gebühren an die betroffenen Grundstückseigentümer in der Weise weitergegeben, dass diese zu 90 % auf befestigte und 10 % auf unbe-festigte Flächen zu verteilen sind.
Die höheren Personal- und Verwaltungskosten sowie zum Teil gestiegene Beiträge 2023 zu den Wasser- und Bodenverbänden führen bei den Gebühren für Stever-Lüdinghausen, Funne und Horne zu kleinen Steigerungen. Das Betriebsergebnis für 2022 i. H. v. 455,75 € ist zugunsten der Gebührenzahler berücksichtigt.
Verband |
Gebühr 2024 |
Gebühr 2023 |
+/- |
Stever |
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versiegelte Flächen |
0,01925 |
0,01868 |
0,00057 |
unversiegelte Flächen |
0,00020 |
0,00020 |
0,00000 |
|
|||
Funne |
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versiegelte Flächen |
0,01952 |
0,01895 |
0,00057 |
unversiegelte Flächen |
0,00016 |
0,00015 |
0,00001 |
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Emmerbach |
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versiegelte Flächen |
0,00694 |
0,00762 |
-0,00068 |
unversiegelte Flächen |
0,00009 |
0,00010 |
-0,00001 |
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Horne |
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versiegelte Flächen |
0,04516 |
0,02865 |
0,01651 |
unversiegelte Flächen |
0,00014 |
0,00011 |
0,00003 |
Weitere Einzelheiten zur Gebührenermittlung können der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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Aufwand / Auszahlung |
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€ |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.