Betreff
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Nordkirchen bei Einsätzen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung)
Vorlage
087/2023
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die vorliegende Satzung der Ge-meinde Nordkirchen vom 31.08.2023 (mit Gültigkeit ab 01.10.2023).


Sachverhalt:

 

Die derzeitige Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Nordkirchen bei Einsätzen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) stammt aus dem Jahr 1990.

 

Durch eine Gesetzesänderung ist es notwendig, die Satzung entsprechend der ak-tuellen Rechtslage an das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) anzupassen. Hierzu wurde auch eine aktualisierte Kostenkalkulation vorgenommen um auch in Zukunft rechtssichere Kostenbescheide (z.B. gegenüber Versicherungen oder Verursachern) erlassen zu können.

Die Höhe des zu entrichtenden Kostenersatzes und der Entgelte bestimmt sich hierbei nach dem Kostentarif, der mit den aktuell angepassten Werten Bestandteil der oben genannten Satzung ist.

 

Auch nach der Gesetzesänderung sind Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr grundsätzlich weiterhin kostenfrei. Nur in den im BHKG genannten Fällen können Kommunen Kostenerstattungen gelten machen. Dies umfasst insbesondere be-wusste Fehlalarmierungen, durch Versicherung gedeckte Schäden oder durch Vor-satz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführte Gefahren.

 

Um eine Einheitlichkeit bei Fehlalarmen von Brandmeldeanlagen herzustellen, wurde hierfür ein Pauschalbetrag ermittelt, der sich an der durchschnittlich für solche Einsätze benötigten Einsatzkräften und Fahrzeugen orientiert.

 

 

Bei der Umsetzung der eingearbeiteten Änderungen erfolgte eine Orientierung an-hand der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes und an Satzungen um-liegender Gemeinden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

x

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen:

 

Aufgrund der nicht vorhersehbaren Einsatzzahlen ist eine Einschätzung zu den Erträgen nicht möglich.