Betreff
Neufassung der Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalles, des Auslagenersatzes und der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
086/2023
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die vorgelegte Satzung der Gemeinde Nordkirchen vom 31.08.2023.


Sachverhalt:

 

Die derzeitige Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalles, des Auslagenersatzes und der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nordkirchen stammt aus dem Jahr 1999.

 

Durch eine Gesetzesänderung ist es notwendig, die Satzung entsprechend der

aktuellen Rechtslage an das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) anzupassen.

 

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sind durch die Arbeitgeber während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Aus- und Fortbildungen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen freizustellen. Für die Freistellung können sich die Arbeitgeber nach dem BHKG die Lohnzahlungen von der jeweiligen Kommune erstatten lassen.

 

Beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr haben gegenüber der Gemeinde Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der ihnen durch die Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Aus- und Fortbildungen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen entsteht. Die Höhe des Verdienstausfalls ist durch eine gemeindliche Satzung festzulegen.

 

Üblicherweise richtet sich der Ersatz des Verdienstausfalls an die Aufwandsent-schädigung/Verdienstausfall der Ratsmitglieder bzw. sachkundige Bürger.

 

Ebenfalls regelt das BHKG, wann Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Auslagenersatz (z.B. Fahrtkosten) und Aufwandsentschädigungen zustehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

x

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen:

 

Aufgrund der nicht vorhersehbaren Einsatzzahlen ist eine Einschätzung zu den Aufwendungen nicht möglich.