Betreff
Freiflächenphotovoltaik in der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
063/2023
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Vorstellung des „Leitfadens zur Steuerung von PV-Freiflächenanlagen im Kreis Coesfeld“ zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Die Nutzung der Freiflächenphotovoltaik ist neben den Photovoltaik-Dachanlagen und den Windkraftanlagen in unseren Breiten eine weitere Möglichkeit der umweltgerechten Gewinnung von elektrischer Energie.

 

Dem stehen auf der anderen Seite mögliche nachteilige Auswirkungen in Form des zumindest zeitweisen Verlustes von Ackerflächen zur Gewinnung von Lebensmitteln, Aspekte des Landschafts- und des Artenschutzes entgegen.

 

Im vergangenen Jahr hat der Kreis Coesfeld über die „Gesellschaft zur Förderung regenerativer Energien im Kreis Coesfeld  GFC „ in Abstimmung mit den Kommunen des Kreises einen „Leitfaden zur Steuerung von PV-Freiflächenanlagen im Kreis Coesfeld“ bei dem Planungsbüro Enwelo GmbH & Co. KG aus Steinfurt beauftragt, in der diese verschiedenen Aspekte vertiefend untersucht worden sind (www.enwelo.de).

 

Ziel der Potenzialstudie sollte es insbesondere sein, Flächen mit möglichst geringem Raumwiderstand zu identifizieren, die für diese Anlagen in Frage kommen. Es ist ein Leitfaden für die Kommunen im Kreis geschaffen worden wonach diese selbstständig entscheiden können ob, und wenn ja an welcher Stelle des Gemeindegebietes, sie Planungsrecht für solche Anlagen schaffen wollen. Der Leitfaden ist eine Abwägungshilfe für die kommunale Bauleitplanung.

 

Eine Darstellung im Regionalplan ist nur für Anlagen größer 10 ha Fläche notwendig und auch für kleinere Anlagen die eine besondere Raumbedeutsamkeit haben.

 

Unabhängig von der Bauleitplanung der Gemeinde ist im Januar 2023 in § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b) ein Privilegierungstatbestand für Freiflächenanlagen geschaffen worden. Im Außenbereich ist ein Vorhaben danach privilegiert zulässig, wenn es der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient auf einer Fläche längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2 b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern. Für diese Vorhaben ist keine Bauleitplanung erforderlich.

Ob die bisher einspurige aber verkehrswichtige und zum Ausbau vorgesehene Strecke Lünen – Münster als ein solcher Schienenweg angesehen wird, müsste im Bedarfsfall näher geprüft werden.

 

Die Verwaltung hat zur Sitzung den Geschäftsführer der GFC, Herrn Bölte, eingeladen mit der Bitte, die Untersuchungsergebnisse für die Gemeinde Nordkirchen aufzuzeigen.

 

Herr Bölte wird zusammen mit der Verwaltung ebenfalls das Vorhaben einer kleineren Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück der Gemeinde südlich des Pumpwerkes Selmer Straße vorstellen. Die dort zu gewinnende elektrische Energie könnte direkt im angrenzenden Pumpwerk des Lippeverbandes eingesetzt werden und würde den Netzbezug von Strom erheblich vermindern.


Finanzielle Auswirkungen:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: