Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die vorgelegte Satzung der Gemeinde Nordkirchen vom 31.08.2023.
Sachverhalt:
Die derzeitige Vergnügungssteuersatzung ist aus 2002. Bisher bestand kein Bedarf, die Satzung zu modifizieren.
Mittlerweile sind Gerichtsurteile ergangen, die einige Passagen der jetzt noch gültigen Satzung angreifbar machen („Pauschsteuer“). Deshalb wurde es erforderlich, die Satzung entsprechend neu zu fassen. Weiterhin haben sich praktische Handhabungen verändert (z. B. Eintrittskarten in Kombination mit einem Verzehrgutschein) und die technische Entwicklung der Geldspielapparate ist weiter vorangeschritten (z. B. für die Auszahlbevorratung einen „Dispenser“ für Geldscheine).
Eine Orientierung erfolgte anhand der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes und an den Satzungen umliegender Gemeinden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Momentan ist lediglich ein Tischkicker ohne Geldeinwurf zur Vergnügungssteuer angemeldet. Für solche Apparate ohne Gewinnmöglichkeit ist der Steuersatz unverändert.