Betreff
Bestimmung eines Ratsmitgliedes in die Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Kleeblattregion bestehend aus den Kommunen Ascheberg, Lüdinghausen, Nordkirchen und Senden für die Förderphase 2021-2027
Vorlage
061/2023
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen entsendet Herrn/Frau … in die Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Kleeblattregion.


Sachverhalt:

 

LEADER ist eine Fördermaßnahme der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. "LEADER" steht dabei für die "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" (von frz. Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale). Das Programm dient der Strukturförderung des ländlichen Raums und wird finanziert aus dem "Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums" (ELER). Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung, die die regionale Entwicklung ländlicher Räume stärker in die Hände der Menschen vor Ort gibt.

 

 

 

Für die Umsetzung der regionalen Entwicklungsstruktur (RES) in den LEADER-Regionen ist eine sog. Lokale Aktionsgruppe (LAG) zu gründen. Zu deren Aufgaben zählt:

 

•      Aufbau der Strukturen

 

•      Einrichtung Regionalmanagement (Umfang mind. 1,5 Stellen)

 

•      Konzeption Projektauswahlverfahren und -kriterien

 

•      Durchführung von Projektaufrufen (laufend oder Calls)

 

•      Auswahl der Vorhaben und Festlegung der Förderhöhe

 

•      Überwachung des Fortschritts der Strategie

 

•      Evaluierung der Strategie

 

 

Die LAG ist in einer eigenen Trägerstruktur zu gründen. In der Regel wird hierfür die Rechtsform des eingetragenen Vereins gewählt. Im Entscheidungsgremium der LAG müssen mindestens 51 % private Akteure vertraten sein. Die Frauenquote muss mindestens 30 % betragen. Die LAG steht zur Mitarbeit und Mitgliedschaft offen. Für die operative Umsetzung wird ein Regionalmanagement eingesetzt (Personalstellen oder Dienstvertrag). Das Regionalmanagement begleitet den Förderprozess über die gesamte Förderperiode.

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist zentraler Bestandteile sowohl der Erarbeitung der RES als auch bei deren Umsetzung als LEADER-Region. So ist bereits bei der Erstellung der RES ein Partizipationsprozess zu integrieren. Projektauswahl und Prozesssteuerung in der LAG erfolgen mehrheitlich durch private Akteure. Die Einbindung der Bürgerschaft über die LAG oder auch in thematischen Arbeitskreisen ist sicherzustellen und auch für die Projektauswahl ist ein transparentes Verfahren zu wählen, indem auf Projektaufrufe und LAG-sitzung öffentlich hingewiesen wird und die Ergebnisse veröffentlicht werden.

 

Jede der vier beteiligten Kommunen ernennt Mitglieder für die LAG. Aus Nordkirchen sind folgende Mitglieder bereits entsandt:

 

·         Dietmar Bergmann (Bürgermeister)

·         Michael Bomholt (Nordkirchen Marketing e.V.)

·         Miriam Wissmann (DRK Nordkirchen)

·         Manuel Lachmann (digitalCampus Nordkirchen e.V.)

·         Michael Moll (Betreiber Wohnmobilstellplatz)

·         Marie Eggenstein (Landjugend Nordkirchen)

 

Da die erste Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe bereits am 20. Juni 2023 stattfinden soll, ist eine kurzfristige Abstimmung im Rat der Gemeinde Nordkirchen über das letzte verbleibende Mitglied nötig.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: