Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu den beabsichtigten Änderungen des Regionalplanes für den Bereich der Gemeinde Nordkirchen grundsätzlich zu. Gegenüber der Bezirksregierung ist eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine weitere Potenzialfläche „Wohnen“ für den Ortsteil Capelle bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen bei gleichzeitiger Reduzierung eines Flächenpotenzials in Südkirchen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des KUGA am 02.05.2023 hat die Verwaltung die Inhalte der vorgesehenen Änderungen des Regionalplanes für den Bereich der Gemeinde Nordkirchen erläutert. Grundsätzlich sind aus Sicht der Verwaltung darin ausreichend Potenzialflächen für künftige Erweiterungen von Wohn- und Gewerbeflächen verortet.
Die konkrete Überplanung muss dann in den nächsten Jahren bei entstehendem und nachzuweisendem Bedarf durch Änderungen des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung von Bebauungsplänen erfolgen.
In der Diskussion am 02.05.2023 kam der Wunsch auf, eine weitere Potenzialfläche im Ortsteil Capelle im Rahmen des der Gemeinde zustehenden „Gesamtbudgets“ darzustellen. Hierzu hat die Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet und mit der Bezirksregierung Münster besprochen. Er sieht eine neue Potentialfläche südlich der L 671 am Westrand von Capelle vor bei gleichzeitiger Reduzierung einer Potenzialfläche östlich von Südkirchen, da die Flächenbedarfe durch die dargestellten Potenziale bereits ausgeschöpft sind. In der Sitzung wird dieser Vorschlag konkret vorgestellt und erläutert. Der beiliegende Übersichtsplan zeigt diese beiden Bereiche.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: