Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde beschließt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von den Trägern öffentlicher Belange.
2. Der Rat der Gemeinde beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes mit der zugehörigen Begründung als Satzung gem. § 10 des Baugesetzbuches.
Sachverhalt:
Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist eine Vergrößerung der überbau-baren Flächen auf dem Grundstück zur Realisierung baulicher Erweiterungen, insbesondere einer gewerblichen Halle zum Viehunterstand und einer Betriebstankstelle.
Im Rahmen des Verfahrens der Bebauungsplanänderung ist in der Zeit vom 27.02.2023 bis zum 05.04.2023 die erneute öffentliche Auslegung durchgeführt worden. Zu den in diesem Verfahren der vereinfachten Änderung des B-Planes ausliegenden Unterlagen gehörte jetzt auch eine Schallimmissionsprognose, erstellt vom Büro Normec Uppenkamp von Februar 2023, und eine Geruchsimmissionsprognose inklusive Staub- und Bioaerosolbetrachtung, ebenfalls Normec Up-penkamp von Februar 2023.
Diese Ausarbeitungen waren im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung der Planänderung von der Immissionsschutzdienststelle der Kreisverwaltung gefordert worden. Dazu war dann eine zweite öffentliche Auslegung der ergänzten Unterlagen notwendig.
Die im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung vom 04.07.2022 bis zum 22.08.2022 eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung hierzu sind in der beiliegenden Aufstellung ebenfalls noch einmal mit aufgeführt.
Die Schall- und Geruchsgutachten können im Sitzungsprogramm der Gemeinde eingesehen werden.
Nach Auffassung der Verwaltung liegen damit die Voraussetzungen für den abschließenden Satzungsbeschluss zu dieser 1. Änderung des B-Planes vor.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: