Beschlussvorschlag:
Eine Beschlussfassung soll in der Sitzung des KUGA am 01.06.2023 und der Ratssitzung am 15.06.2023 erfolgen.
In dieser Sitzung möchte die Verwaltung das Thema zunächst vorstellen.
Sachverhalt:
Am 12. Dezember 2022 hat der Regionalrat Münster den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans Münsterland gefasst und damit den Startschuss für den Beginn des förmlichen Anpassungsverfahrens gegeben. Ab März 2023 werden die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen für mindestens 6 Monate Gelegenheit haben, zu dem Entwurf der Regionalplanänderung eine Stellungnahme abzugeben.
Zentrale Grundlage bei der Aufstellung von regionalen Raumordnungsplänen ist der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Dieser ist zuletzt 2017 neu verabschiedet und im August 2019 durch die Landesregierung weiter modifiziert worden. Inzwischen ist ein weiteres Änderungsverfahren eingeleitet worden. Daher ist nun auch der Regionalplan Münsterland aus dem Jahr 2014 an die übergeordneten, neuen Vorgaben des LEP NRW anzupassen. Darüber hinaus ist im September 2021 der länderübergreifende Bundesraumordnungsplan Hochwasser (BRPH) rechtskräftig geworden. Auch an dessen Vorgaben ist der Regionalplan anzupassen.
Aus dem Regionalplan werden auch zukünftig viele planerische Grundlagen für die Gemeinde abzuleiten sein. Im Vorfeld haben dazu auch mehrere Abstimmungen mit der Bezirksregierung als Regionalplanungsbehörde stattgefunden.
Die Regionalplananpassung wird insbesondere in den Schwerpunkttehmen:
· Siedlungsflächenpotentialmodell
· Zentralörtlich bedeutsame Siedlungsbereiche
· Siedlungsentwicklung in kleineren Ortsteilen
· Gewerbe- & Industrieflächenkonzept
· Rohstoffsicherung
· Klimaschutz & Klimafolgeanpassung
· Erneuerbare Energien
wichtige Änderungen mit sich bringen, die auch die räumliche Entwicklung in Nordkirchen maßgeblich beeinflussen wird.
Die Bezirksregierung Münster hat eigens für das Regionalanpassungsverfahren eine sehr informative „StoryMap“ erarbeitet, die über den folgenden Link zu erreichen ist:
https://www.giscloud.nrw.de/regionalplan-muensterland.html
Die Gesamtausgabe der Entwurfsfassung des Regionalplans (Stand Dezember 2022) kann hier über das Ratsinformationssystem der Bezirksregierung heruntergeladen werden:
1 Textliche Festlegungen NEU zur Vorlage 35/2022 (nrw.de)
Weitere ergänzende Anlagen und Anhänge (Umweltbericht, zeichnerische Festlegungen etc.) stehen hier zum Download zur Verfügung:
Vorgang 35/2022 – SD-NET RIM / Bezirksregierung Münster (nrw.de)
Dieser Sitzungsvorlage liegen der Nordkirchen betreffende Planauszug sowie die Planzeichenerklärung bei.
Aus Sicht der Verwaltung sind die die Gemeinde Nordkirchen betreffenden Planinhalte wie folgt zu bewerten:
Siedlungsflächen
Der Freiraum der
Region steht unter einem erheblichen und zukünftig noch weiter zunehmenden
Flächendruck durch unterschiedliche Nutzungsansprüche. So konkurrieren
insbesondere der Natur-, Landschafts- und Artenschutz mit einer intensiven
landwirtschaftlichen Nutzung, mit dem auch zukünftig anhaltenden
Siedlungsdruck, dem Ausbau der Infrastrukturen und den erneuerbaren Energien.
Der Regionalplan
verwendet als Steuerungsinstrument für die Ausweisung neuer Wohnbauflächen das
sogenannte Siedlungsflächenpotenzialmodell. Darin sind die Standort- und die
Mengensteuerung der beabsichtigten Wohnbauflächen zunächst entkoppelt.
Es werden denkbare
Siedlungsräume grob vorgeprüft und dann dargestellt, die über den tatsächlichen
Bedarf und die zugebilligten Flächengrößen jeder Gemeinde hinausgehen (etwa im
Verhältnis 3 : 1 Suchräume zu den tatsächlichen Flächenansprüchen der
Kommunen). Dadurch soll die Siedlungsentwicklung konzentriert und die
Zersiedelung begrenzt werden.
Den Kommunen sollen
dabei ausreichend Flexibilität und Handlungsoptionen in diesen „Suchräumen“ für
ihre Bauleitplanung eingeräumt werden.
Jeder Kommune
werden dabei Flächenkontingente für die Wohnbauentwicklung und die gewerbliche
Entwicklung zugeteilt, die das Maximum der denkbaren Siedlungsentwicklung
festlegen. Weiterhin ist dann der jeweilige konkrete Bedarf bei der
Neuausweisung von Wohnbauflächen durch Änderung des Flächennutzungsplanes zu
belegen. Es ist eine bedarfsgerechte und flächensparende Bauleitplanung
gefordert.
Vorhandene
Bauflächenreserven in den bereits festgelegten Siedlungsbereichen sind
vorrangig zu nutzen. Die Kommunen haben ein regelmäßiges gis-gestütztes
Siedlungsflächenmonitoring durchzuführen, welches bei der Genehmigung von
Flächennutzungsplänen auch eine Entscheidungsgrundlage ist.
Neue
Siedlungsflächen innerhalb der Potenzialbereiche sind nur im unmittelbaren
Anschluss an bestehende Flächen zulässig.
Die kurz- und
langfristigen fiskalischen Folgen von Siedlungsentwicklung sind zu ermitteln
und zu dokumentieren.
Notwendige
Kompensationsmaßnahmen sollen nur ausnahmsweise in den Potenzialbereichen
durchgeführt werden.
Nach dem Entwurf
des Regionalplanes hat die Gemeinde Nordkirchen bis 2045 ein
Wohnflächenkontingent von 24 ha und ein Gewerbeflächenkontingent von 33 ha.
Als
Orientierungswert für strukturtypische Dichten für das Wohnen wird in einer
kleinen ländlichen Gemeinde wie Nordkirchen von einem Zielwert von 39,2
Wohneinheiten je ha ausgegangen.
Nach Auffassung der
Verwaltung reichen diese Kontingente für eine angemessene Erweiterung der Orte
aus.
Folgende Bereiche
sind in den einzelnen Ortsteilen für eine weitere wohnbauliche Entwicklung
vorgesehen und im Regionalplan über den bisherigen Flächenansatz hinaus
dargestellt:
Ortsteil
Nordkirchen
-
Westlich
„Bolland“
-
Westlich
„Umgehungsstrasse K „2“
-
Östlich
„Plasch“
-
Nördlich
„Caritas-Werkstatt“
Der Bereich des
Schlosses mit der darin befindlichen Hochschule für Finanzen des Landes NRW ist
als zweckgebundener allegmeiner Siedlungsbereich für Einrichtungen des
Bildungswesens dargestellt.
Ortsteil
Südkirchen
-
Östlich
und nördlich Baugebiet „Capeller Strasse“
-
Südlich
„Lohkamp“
-
Westlich
„Wibbeltstrasse“
-
Nördlich
„K + K – Markt“
Ortsteil
Capelle
Capelle ist nach
Überschreiten der 2.000-Einwohner-Grenze in diesem Regionalplan erstmals als
Ortschaft ausgewiesen.
Entwicklungsflächen:
-
„Wohr-Erweiterung“
-
Östlich
„Netto-Markt“
Bereiche
für eine gewerbliche und industrielle Entwicklung
Ortsteil
Nordkirchen
-
Nördlich
und östlich „Gewerbegebiet Venneker“
-
Westlich
„Umgehungsstraße K 2“
Ortsteil
Südkirchen
- Östlich und südlich des bestehenden
Gewerbegebietes
Ortsteil
Capelle
In Capelle ist
keine weitere Entwicklung des Gewerbegebietes vorgesehen.
Freiraumschutz
Vorhandene
Freiraumbereiche haben eine vielfältige Funktion und sollen erhalten bleiben.
Dazu zählen Bereiche zum Schutz der Natur als Kernbereiche des regionalen Biotopverbundsystems,
großflächige Waldbereiche und z.B. auch landesbedeutsame
Kulturlandschaftsbereiche.
Das Münsterland und
auch die Gemeinde Nordkirchen sind statistisch gesehen waldarm, daher hat hier
der Wald hinsichtlich seiner ökologischen, ökonomischen und sozialen Bedeutung
einen hohen Schutzanspruch. Die langfristige Klimaveränderung und die Zunahme
von extremen Wetterereignissen stellt den Wald mit seinen vielfältigen Schutz-,
Nutz- und Erholungsfunktionen vor neue
Herausforderungen. Es ist eine Anpassung
der forstlichen Bewirtschaftung notwendig.
Bei allen Planungen
ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sollen für
landwirtschaftliche Nutzungen besonders geeignete Böden nur im notwendigen
Umfang für andere Zwecke in Anspruch genommen werden. Das gilt sowohl für die
Erweiterung der Siedlungsflächen als auch für die Energiegewinnung durch
Freiflächenphotovoltaikanlagen als z.B. auch für Ausgleichsmaßnahmen.
Als Bereiche zum
Schutz der Natur sind im Regionalplanentwurf im Bereich der Gemeinde
dargestellt:
-
Waldfläche
östlich der Münsterstraße/des Golfplatzes
-
Hirschpark
-
Ichterloher
Forst
-
Tiergarten
südlich des Schlosses
Konkrete
Schutzvorschriften enthalten dann die jeweiligen Naturschutz- und
Landschaftsschutzverordnungen.
Wasserschutzgebiete,
Hochwasserschutz, Gewässerentwicklung
Der Verlauf der
Funne in Südkirchen ist als Überschwemmungsgebiet dargestellt. Für die Funne
und alle übrigen Gewässer in der Gemeinde gelten weiterhin die Vorgaben der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur natürlichen Gewässerentwicklung hin zu
einem guten ökologischen Zustand.
Aus Gründen des
Hochwasserschutzes sollen Gewässer und ihre Auen dauerhaft gesichert und wieder
zu einer ökologisch und wasserwirtschaftlich funktionsfähigen Einheit
entwickelt werden. Um die Speicherkapazität zu erhöhen, sollen
gewässerbegleitende Flächen außerhalb von Siedlungen vermehrt den Gewässern zur
Verfügung gestellt werden.
Erneuerbare
Energien
Die Energiewende
mit dem Ziel einer nachhaltigen Energieerzeugung auf Basis erneuerbarer
Energien ist als eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben für die
kommenden Jahrzehnte im Regionalplan beschrieben. Das Klimaschutzgebot aus Art
20a des Grundgesetzes verpflichten den Staat zum Klimaschutz und zur Reduktion
von Treibhausgasemissionen. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist dabei eine
wichtige positive Schutzmaßnahme weil emissionsfrei erzeugter Strom zur
Sicherung der Stromversorgung beiträgt und überdies die Abhängigkeit von
Energieimporten verringert.
Mit der Festlegung
von Windenergiegebieten sollen in der Planungsregion die Flächenbeitragswerte,
die durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz für NRW vorgegeben sind, erfüllt
werden.
Der Regionalplan
legt Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie fest unter Einbeziehung der
kommunalen Konzentrationszonen für die Windenergienutzung. Ziel ist die
Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und die Umsetzung des vom
Bundestag beschlossenen Wind-an-Land-Gesetzes, die Neuordnung der Regelungen
zur Inanspruchnahmen von verschiedenen Gebieten für die Nutzung der
Windenergie. Das Land NRW will den Nachweis der Erfüllung der bundesgesetzlich
geforderten Flächenbeitragswerte allein auf der Basis der Regionalplanung
erbringen.
Im Regionalplan
sind daher als Windenergiegebiete Flächen aufgeführt
a)
die
bereits in der jetzt geltenden Fassung des Regionalplanes Münsterland als
solche dargestellt sind
Das ist in
Nordkirchen die Fläche östlich des Golfplatzes.
und
b)
die
innerhalb von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie in den
Flächennutzungsplänen der Gemeinden dargestellt sind.
Das ist in
Nordkirchen das Gebiet in Südkirchen/Capelle „Osterbauerschaft“ in der Nähe der
Flugsicherungsstelle.
Die Verwaltung hat
in den Gesprächen mit der Regionalplanung bereits darauf hingewiesen, dass die
Fläche in der Osterbauerschaft auf absehbare Zeit wegen des Belanges der
Flugsicherung nicht für die Windkraftnutzung zur Verfügung steht. Dennoch will
man aus systematischen Gründen auch in Nordkirchen von der oben aufgeführten
Begründung für die Ausweisung nicht abweichen.
Die Verwaltung ist
hierzu der Auffassung, dass die Gemeinde noch einmal auf die jetzige
Nichtrealisierbarkeit hinweisen und andere Bereiche in der Gemeinde für die
Darstellung vorschlagen sollte.
Darüber hinaus ist
es der Gemeinde aber möglich, durch eigene Planungen weitere Flächen für
Windenergieanlagen auszuweisen.
Der Regionalplan
enthält weiterhin neue Regelungen zur Förderung des Ausbaus von
Freiflächenphotovoltaikanlagen (nur raumbedeutsame Anlagen – größer als 10 ha)
und Wasserstoffproduktionsanlagen in dafür ausgewiesenen Sonderbauflächen,
jedoch nicht in Nordkirchen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: