Aufstellung der Außenbereichssatzung „Altendorf“ in Nordkirchen
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Bauen und Planung beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des
Verfahrens zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Altendorf“ die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher gem. §§ 3 Abs. 1, 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Der
Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 08.03.2022 die Einleitung
eines Verfahrens zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Altendorf“
beschlossen.
Durch
das Instrument der Außenbereichsatzung kann die Gemeinde für bebaute Bereiche
im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in
denen Wohnbebauung von einigem Gewicht besteht, bestimmen, dass weitere
Wohnnutzungen in einem angemessenen und vertretbaren Maße ermöglicht werden
können. Die Voraussetzungen sind aus Sicht der Verwaltung hier gegeben.
Ergänzend
zu der seinerzeit erstellten Sitzungsvorlage 021/2022 hat der Eigentümer des
Grundstückes „Altendorf 4“ ein Konzept erstellt, welches die Errichtung von
zwei neuen Wohngebäuden mit jeweils 7 Wohneinheiten östlich der darauf
befindlichen „Villa Altendorf“ vorsieht. Der zu erstellende Entwurf der
Außenbereichssatzung soll für diesen Bereich überbaubare Flächen / Baugrenzen
definieren. Die geplanten Gebäude ordnen sich dem dominanten Baukörper der
Villa Altendorf unter. Von den Gebäudehöhen sollen sich die neu geplanten
Gebäude den übrigen Wohnhäusern in der Umgebung anpassen.
Darüber
hinaus werden auf den Grundstücken „Altendorf 6, 8, 10, 12 ,14, 16 und 22“
Festsetzungen getroffen, die eine Erweiterung bzw. Neubau von Wohngebäuden
bspw. im Garten ermöglichen.
Die
Anlage enthält einen ersten Entwurf des Konzeptes samt Ansichten, die in der
Sitzung vorgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: