Betreff
Einbringung des Entwurfes des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
001/2023
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde nimmt den vom Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW eingebrachten Entwurf des Haushaltsplanes 2023 zur Kenntnis. Der Haushaltsplanentwurf 2023 wird an die Fachausschüsse verwiesen.


Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen wurde vom Kämmerer aufgestellt und am 05.01.2023 vom Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW bestätigt.

 

Nach der förmlichen Einbringung in den Gemeinderat soll der Haushalt in den folgenden Ausschusssitzungen beraten werden:

 

 

Ausschuss für Familie, Schule, Sport und Kultur

14.02.2023

Ausschuss für Klima, Umwelt und gemeindliche Entwicklung

16.02.2023

Ausschuss für Bauen und Planung

23.02.2023

Haupt- und Finanzausschuss

28.02.2023

 

 

Die abschließende Beratung und Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am 02.03.2023 vorgesehen.

 

Wie bereits im HFA am 13.12.2022 mitgeteilt, möchte die Gemeindeverwaltung zur Schonung von Ressourcen den Haushaltsplan 2023 den Rats- und Ausschussmitgliedern nach der Einbringung ausschließlich digital im Sitzungsdienstprogramm zur Verfügung stellen. Sofern ein zusätzlicher Ausdruck oder Teilausdruck erstellt werden, bitten wir um Mitteilung an

Frau Kortmann,Tel 917-157 – kathrin.kortmann@gemeinde.nordkirchen.de oder

Herrn Tönning, Tel. 917-141 bernd.toenning@gemeinde.nordkirchen.de.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen:

 

Die Auswirkungen ergeben sich aus den Ergebnissen des Haushaltsplanes.