Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde nimmt den vom Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW eingebrachten Entwurf des Haushaltsplanes 2023 zur Kenntnis. Der Haushaltsplanentwurf 2023 wird an die Fachausschüsse verwiesen.
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen wurde vom Kämmerer aufgestellt und am 05.01.2023 vom Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW bestätigt.
Nach der förmlichen Einbringung in den Gemeinderat soll der Haushalt in den folgenden Ausschusssitzungen beraten werden:
Ausschuss für Familie, Schule, Sport und Kultur |
14.02.2023 |
Ausschuss für Klima, Umwelt und gemeindliche Entwicklung |
16.02.2023 |
Ausschuss für Bauen und Planung |
23.02.2023 |
Haupt- und Finanzausschuss |
28.02.2023 |
Die abschließende Beratung und Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am 02.03.2023 vorgesehen.
Wie bereits im HFA am 13.12.2022 mitgeteilt, möchte die Gemeindeverwaltung zur Schonung von Ressourcen den Haushaltsplan 2023 den Rats- und Ausschussmitgliedern nach der Einbringung ausschließlich digital im Sitzungsdienstprogramm zur Verfügung stellen. Sofern ein zusätzlicher Ausdruck oder Teilausdruck erstellt werden, bitten wir um Mitteilung an
Frau Kortmann,Tel 917-157 – kathrin.kortmann@gemeinde.nordkirchen.de oder
Herrn Tönning, Tel. 917-141 bernd.toenning@gemeinde.nordkirchen.de.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Die Auswirkungen ergeben sich aus den Ergebnissen des Haushaltsplanes.