Betreff
Bericht über die aktuelle Flüchtlingssituation in Nordkirchen
Vorlage
155/2022
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen nimmt den Bericht über die aktuelle Flüchtlingssituation in Nordkirchen zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen ist dem Rat über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden zu berichten. Mit der nachfolgenden Darstellung wird dem § 5 insoweit Folge geleistet.

 

Auswirkungen des Ukrainekrieges

 

Auch wenn seit dem Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine durch Putin am 24.02.2022 bereits ein Dreivierteljahr vergangen ist, so ist die Flüchtlingssituation auch weiterhin sehr stark durch die Geschehnisse in der Ukraine beeinflusst.

Es sind bislang geschätzt etwa ca. 14 Millionen Menschen aus der Ukraine geflüchtet. Von diesen hat Deutschland etwa 1 Million Menschen aufgenommen.

 

Die schnellstmögliche Unterbringung der ukrainisch geflüchteten Personen in den Kommunen hat voraussichtlich überall unter Berücksichtigung der aktuellen Wohnungsmarktlage zu großen Schwierigkeiten und einem sehr großen Aufwand geführt.

 

Dankenswerter Weise war es unter sehr großer Mithilfe der Nordkirchener Bürger*innen und des Ehrenamtes möglich, einen Teil der im Februar und März angekommenen Personen in Privatwohnungen unterzubringen. Des Weiteren ist es vor Ort gelungen, relativ kurzfristig eine größere kommunale Unterbringung für ukrainische Personen zu schaffen und weitere Unterkünfte anzumieten oder käuflich zu erwerben.

 

In den ersten Monaten des Angriffskrieges kamen insgesamt knapp 100 ukrainische Personen nach Nordkirchen. Aktuell leben davon noch 66 Personen hier. Der andere Teil ist in der Zwischenzeit wieder zurückgekehrt bzw. nach Ausweitung der Wohnsitzregelung innerhalb NRWs verzogen.

In den kommunalen Unterkünften lebt etwa die Hälfte der genannten Personenzahl, die andere Hälfte ist (noch) privat untergekommen.

 

Auch weiterhin kommen vereinzelt Familienangehörige aus der Ukraine nach bzw. es erfolgen Zuweisungen im Rahmen des § 24 AufenthG (Aufenthaltsgesetz).

 

Die aktuell zugewiesenen Personen aus der Ukraine befinden sich zunächst im Bereich des AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetzes). Zwar ist ein rascher Wechsel ins SGB II angestrebt, doch dauert dieser meist aufgrund der noch durchzuführenden erkennungsdienstlichen Behandlung etc. auch mehrere Monate.

 

In dieser Zeit entstehen z.B. aufgrund einer fehlenden anderweitigen Krankenversicherungsmöglichkeit der Kommune (bei schwereren Erkrankungen teils erhebliche) Kosten.

 

Momentan befinden sich noch 24 Personen in dem laufenden Verfahren nach dem AsylbLG.

 

 

Aktuelle Gesamtsituation und Ausblick

 

Insgesamt hat die Gemeinde Nordkirchen für die Unterbringung aller geflüchteten Personen (nicht nur Ukraine) mittlerweile 32 Unterkünfte angemietet oder gekauft.

Des Weiteren besteht noch bis Ende diesen Jahren im Rahmen einer interkommunalen Vereinbarung ein Mietverhältnis mit der Stadt Selm, wonach eine Unterbringung von bis zu 20 Personen in einer größeren Zentralunterkunft in Selm möglich ist. Aufgrund angemeldeter eigener Kapazitäten der Stadt Selm wird diese Vereinbarung allerdings ab Ende des Jahres ruhend gestellt. Aktuell hat die Gemeinde Nordkirchen dort noch 15 Personen untergebracht.

 

Insgesamt leben aktuell knapp 250 Personen mit Flüchtlingshintergrund in der Gemeinde Nordkirchen, welche im Bereich JobCenter/ Sozialamt betreut werden.

 

Auch in der nächsten Zukunft ist mit der Zuweisung und Unterbringungsverpflichtung weiterer geflüchteter Personen zu rechnen.

 

Neben der Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen hat die Gemeinde Nordkirchen auch weiterhin Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 12a AufenthG) mit Wohnsitzauflage aufzunehmen. Die Aufnahmeverpflichtung hängt von den jeweiligen Erfüllungsquoten ab.

Die Erfüllungsquoten ergeben sich u.a. von der Anzahl der bisherigen Aufnahmen, aber auch von der Gesamtzahl der zu verteilenden Flüchtlinge.

 

Aktuell besteht noch eine Aufnahmeverpflichtung für die Gemeinde Nordkirchen im Rahmen beider Quoten von insgesamt 157 Personen (Stand 20.11.2022).

 

Wie sich die Flüchtlingszahlen weiter entwickeln werden und mit wie vielen Zuweisungen die Gemeinde Nordkirchen tatsächlich rechnen muss, lässt sich kaum prognostizieren. Das hängt von vielen Faktoren ab, die von kommunaler Seite nicht beeinflussbar sind. So ist beispielsweise aufgrund des anstehenden Winters mit einer weiteren Zuwanderungsbewegung von ukrainischen Personen zu rechnen.

 

Die oben beschriebene Entwicklung und die anstehenden Veränderungen machen aber durchaus deutlich, dass weitere Unterbringungsmöglichkeiten für die Zukunft geschaffen werden müssen.

 

Daher ist der Bau einer größeren Unterkunft mit einer Belegungskapazität von ca. 100 Personen in Nordkirchen aktuell in Planung.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen:

 

Ausgaben Stand 01.12.2022:

 

Zuweisung Bund Auszahlung der 1. und 2 Tranche der Bundesmittel 114.000€

Zuweisung Land FLÜAG-Zahlungen bisher 395.500€

Ausgleichzahlung für geduldete Flüchtlinge 156.000€

Aufwendungen für Ausstattung bisher 57.000€

Grundleistungen sowie Leistungen nach AsylblG bisher 570.000€

Aufwendungen für Unterkunft bisher 365.000 € (davon entfallen ca. 35.000 EUR auf die auswärtige Unterbringung in Selm)