Betreff
Planungsangelegenheiten - Aufstellung des Bebauungsplanes (Mühlenstraße-Nord)
Vorlage
141/2022
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Nord“ zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Rahmen des Verfahrens nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen).


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Bauen und Planen hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 über einen möglichen Standort für ca. 100 Asylbewerbern und Flüchtlingen in Nordkirchen diskutiert. Aufgrund der aktuell stark gestiegenen Flüchtlingszahlen sind die Kapazitätsgrenzen in den Unterkünften hier in der Gemeinde erreicht. Angesichts der aktuellen Situation ist zu erwarten, dass weitere Flüchtlinge in Nordkirchen untergebracht werden müssen.

 

Aktuell werden durch die Gemeinde Nordkirchen knapp 250 Flüchtlinge aus den verschiedensten Nationen (Ukraine, Syrien, Iran, Irak, Afghanistan etc.) betreut.

Davon sind aufgrund fehlender Unterbringungsmöglichkeiten momentan 18 Personen in Selm und 9 Personen in Seppenrade untergebracht. Weitere Zuweisungen ab nächster Woche sind angekündigt.

Aufgrund eigener benötigter Kapazitäten durch die Stadt Selm ist die geschlossene Vereinbarung ab dem 01.01.2023 allerdings erstmal ruhend gestellt.

 

Die Zuweisungsquote der Gemeinde Nordkirchen nach dem Flüchtlingsaufnahme-gesetz weist Stand 21.10.2022 bei einer Quote von 91,48 Prozent eine Aufnahme-verpflichtung von weiteren 15 Personen aus.

Die Verteilstatistik nach Wohnsitzauflage sieht für die Gemeinde Nordkirchen Stand 23.10.2022 eine aktuelle Quote von 31,25 Prozent eine Aufnahmeverpflichtung von weiteren 161 Personen vor.

 

Aufgrund der weiterhin angespannten Lage in der Ukraine und des bevorstehenden Winters ist auch hier von weiteren Flüchtlingen auszugehen, so dass weiterhin mit Zuweisungen zu rechnen ist.

 

Um den Bedarf an Unterkünften kurzfristig decken zu können, hat die Verwaltung nach einem geeigneten Standort für ca. 100 Asylbewerber und Flüchtlinge gesucht. Der Standort befindet sich an der Mühlenstraße, nördlich der Caritas-Werkstätten und südlich der Ermener Straße / L 810. Der Ausschuss hat in der Sitzung am 25.10.2022 beschlossen, diesen Weg zur Errichtung der Unterkunft an diesem Standort weiter zu verfolgen.

 

Der Eigentümer stellt die Fläche auf dem Erbbaurechtsweg zur Verfügung.

 

Um möglichst kurzfristig eine Baugenehmigung für diese Unterkünfte zu erhalten, wurden im Vorfeld Gespräche mit dem Kreis Coesfeld, als Baugenehmigungsbehörde, geführt. Der Gemeinde wurde empfohlen, zeitnah den Einleitungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren einzuholen.

 

Die Verwaltung hat die Möglichkeit, einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufzustellen. Der Bundesgesetzgeber hat vor wenigen Jahren hierdurch die Möglichkeit eingeräumt, kurzfristig Wohnbauflächen zu schaffen, die sich bereits bebauten Ortsteilen anschließen und eine Fläche von weniger als 10.000 m² haben. Dies ist hier der Fall. Durch dieses Verfahren kann auf die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.

 

Sofern der Rat in dieser Sitzung den Einleitungsbeschluss fasst, würde die Verwaltung in der dann folgenden außerordentlichen Ratssitzung am 15.11.2022 einen ersten Bebauungsplanentwurf vorstellen und den Rat darum bitten, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird die Verwaltung eine öffentliche Informationsveranstaltung durchführen, um über die Planung und die Unterkünfte zu berichten und Fragen zu beantworten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: