Beschlussvorschlag:
Der 1. Nachtragshaushalt inkl. Nachtragssatzung der Gemeinde Nordkirchen für das Haushaltsjahr 2022 wird beschlossen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates am 01.09.2022 wurde der 1. Nachtragshaushalt inkl. Nachtragssatzung der Gemeinde Nordkirchen für das Haushaltsjahr 2022 behandelt.
In Absprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld ist vor Rechtskraft des Nachtrages dieser öffentlich auszulegen, um allen Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit zu geben, Einwendungen zu erheben.
Die Auslage hat in der Zeit vom 21.09.2022 bis zum 05.10.2022 stattgefunden. Hierauf wurde im Amtsblatt Nr 10/2022 vom 20.09.2022 hingewiesen.
Es wurden keine Einwendungen erhoben.
Der 1. Nachtragshaushalt inkl. Nachtragssatzung kann somit in der am 01.09.2022 in den Rat eingebrachten Fassung unverändert endgültig beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: