Betreff
Neue Beitragssatzung für den Besuch des offenen Ganztags an den Grundschulen der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
109/2022
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern am Offenen Ganztag der Grundschulen der Gemeinde Nordkirchen zum 01.08.2023 gemäß Anlage 1 dieser Vorlage.


Sachverhalt:

 

Die aktuell gültige Beitragssatzung für die Betreuungsangebote (OGS, ÜMI, 13+) ist seit April 2015 unverändert gültig. Seitdem wurden die Elternbeiträge nicht angepasst. Es gibt sieben Beitragsstufen; bei einem Einkommen unter 15.000 € ist kein Beitrag fällig. Ab einem Jahreseinkommen über 73.000 € fällt der Höchstbeitrag an. Es gibt nach oben keine weitere Ausdifferenzierung.

 

Der Kreis Coesfeld hat zum Sommer 2021 die Elternbeitragstabelle für den Besuch einer Kindertageseinrichtung an die Beitragssatzungen der Stadtjugendämter Dülmen und Coesfeld angepasst. Diese Beitragstabelle zeichnet sich dadurch aus, dass bis zu einem Einkommen von 24.000 € kein Beitrag fällig wird. Danach sind die Beiträge sehr differenziert auf insgesamt 34 Beitragsstufen (überwiegend 2.000 €-Schritte) verteilt. Dies führt für Eltern zu deutlich mehr Beitragsgerechtigkeit als die früheren Einkommensstufen mit Schritten von 12.000 €.

 

Die Erhebung der Beiträge ist allerdings mit mehr Aufwand verbunden, da schon leichte Veränderungen der Einkommenssituation zu einem geänderten Beitrag führen können.

 

Die Verwaltung schlägt eine Angleichung an die Einkommensstufen der Elternbeitragssatzung für die Kindertageseirichtungen vor.

 

Von einigen Eltern und auch vom Jugendamtselternbeirat auf Ebene des Kreises Coesfeld wurde der Wunsch nach einer systemübergreifenden Geschwisterermäßigung geäußert. Bisher erhalten Familien durch den Kreis Coesfeld eine Ermäßigung, wenn sie zwei oder mehr Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen. Dabei ist für das zweite und jedes weitere Kind nur ein Beitrag in Höhe von 25 % des einkommensabhängigen Elternbetrages zu entrichten.

In den Betreuungsangeboten der Grundschulen hat die Gemeinde Nordkirchen eine Geschwisterermäßigung von 50 % gewährt. Eine Ermäßigung, wenn ein Kind in einer Kindertageseinrichtung und ein weiteres Kind in OGS oder ÜMI sind, gibt es bislang nicht.

 

Da die Gemeinde Nordkirchen die Elternbeiträge für die Kindertageseirichtung im Auftrag des Kreises Coesfeld erhebt und dorthin weiterleitet, würde eine systemübergreifende Geschwisterregelung finanziell zu Lasten der Gemeinde Nordkirchen ausfallen.

 

Die Verwaltung schlägt in der neuen Satzung dennoch eine systemübergreifende Geschwisterermäßigung vor, wenn für ein Kind in der Kindertageseinrichtung der volle Elternbeitrag erhoben wird. Befindet sich das Kindergartenkind in einem beitragsfreien Jahr soll für das Betreuungsangebot in der OGS der volle Elternbeitrag erhoben werden. Die Simulationsberechnung durch die Citeq hat ergeben, dass der Gemeinde Nordkirchen dadurch mit ca. 6.000 € pro Jahr überschaubare Mindereinnahmen entstehen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: