Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte
Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen. Die
bestehende Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde
Nordkirchen tritt mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft.
Die zugrunde liegende Kalkulation Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01.01.2023 wird angenommen und beschlossen.
Sachverhalt:
Das Gefäßvolumen ist
geringfügig um 85.280 l gestiegen auf insgesamt 4.371.640 l. Dies entspricht
einer Steigerung von 1,99 %, die überwiegend mit den bezugsfertigen Neubauten
in den Wohngebieten und auf die höhere Anzahl an Familientonnen zurückzuführen
ist.
Die Summe der
ansatzfähigen Kosten ist für das Jahr 2023 um 168.960 € (19,05 %) gestiegen.
Diese Steigerung resultiert überwiegend aus den gestiegenen Kraftstoff-,
Energie- und Logistikkosten von Remondis und vom Kreis Coesfeld. Geringeren
Einfluss hat die Berücksichtigung des defizitären Betriebsergebnisses aus 2020
und des Überschusses aus 2021.
Die mit Remondis
vereinbarten neuen günstigeren Konditionen für den Betrieb des Wertstoffhofes wirken sich kaum spürbar aus.
Die Gebührenkalkulation
für das Jahr 2023 ergibt folgende Gebührensätze:
Gefäße |
Gebühr 2022 |
Gebühr 2023 |
Restmüll
80 l |
197,00 € |
229,00 € |
Restmüll
120 l |
282,00 € |
327,00 € |
Restmüll
240 l |
539,00 € |
621,00 € |
zusätzliche Gefäße |
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Biotonne
120 l |
71,00 € |
83,00 € |
Biotonne
240 l |
112,00 € |
130,00 € |
Papiertonne
120 l |
18,00 € |
21,00 € |
Papiertonne
240 l |
20,00 € |
23,00 € |
Familientonne
80 l |
62,00 € |
76,00 € |
Familientonne
120 l |
75,00 € |
91,00 € |
Familientonne
240 l |
134,00 € |
162,00 € |
Eigenkompostierer
haben weiterhin die Möglichkeit, sich von der Bioabfuhr befreien zu lassen und
erhalten einen Nachlass auf die Abfallentsorgungsgebühr i. H. v. 25 €.
Die aktuelle Abfallstatistik finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.kreis-coesfeld.de/nachrichten-details/statusbericht-2022-mit-abfallstatistik-fuer-das-jahr-2021-veroeffentlicht-menge-der-getrennt-erfassten-bio-und-gruenabfaelle-wurde-2021-nochmals-gesteigert.html
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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€ |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.