Beschlussvorschlag:
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde Nordkirchen für das Jahr 2021 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Nach § 117 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 53 KomHVO NRW hat eine Kommune, welche von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses unter den Voraussetzungen des § 116a GO NRW (größenabhängige Befreiung) befreit ist, für dieses Jahr einen Beteiligungsbericht zu erstellen.
Über den Beteiligungsbericht ist ein gesonderter Beschluss durch den Rat herbeizuführen.
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde Nordkirchen für das Jahr 2021 ist erstellt und als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: