Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushalt inkl. Nachtragssatzung der Gemeinde Nordkirchen für das Haushaltsjahr 2022 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Nach § 81 der Gemeindeordnung (GO NRW) ist die Gemeinde zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes (inkl. Nachtragssatzung) verpflichtet, wenn u.a. Auszahlungen für nicht geplante Investitionen getätigt werden sollen.
Für die Unterbringung von Flüchtlingen ist kurzfristig dringend noch zusätzlicher Wohnraum nötig. Die Zuweisungen von mindestens 25 weiteren Personen steht kurz bevor. Dafür werden zwei Investitionen für den Kauf von Wohngebäuden in den Nachtragshaushalt aufgenommen. Für eine mögliche Anmietung von zusätzlichem Wohnraum ist der Ansatz zu erhöhen.
Zusätzlich wird der Anbau der Erweiterung der OGS in der Grundschule Südkirchen aus fördertechnischen Gründen aus der Finanzplanung 2023 vorgezogen.
Auch werden noch folgende Sachverhalte in den Nachtragshaushalt aufgenommen werden, die zum großen Teil schon im letzten Budgetbericht angesprochen worden sind:
· Anpassung des Gewerbesteueransatzes, Anteil der Beteiligung an der Einkommenssteuer sowie der Kompensationsleistungen an die derzeitige Entwicklung
· Anpassung der Asylleistungen sowie der Leistungen im SBG II
· Anpassung der Ansätze für den Zuschuss der Radwege nach Selm und Ottmarsbocholt
· Anpassung des Ansatzes der Rampe am Bahnhof Capelle
· Anpassung des Ansatzes der Bauhoffahrzeuge
Aufgrund der Änderungen im Ertragsbereich sinkt der Ansatz der Corona-Isolation deutlich.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: sh. Anlage