Betreff
Planungsangelegenheiten -
31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Bereich "Schloßstraße"
und
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hotel- und Fortbildungsakademie"
Vorlage
068/2022/1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung der Verfahren zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des bisher vorgesehenen Fortbildungszentrums der Landesfinanzverwaltung an der Schloßstraße und die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel und Fortbildungsakademie Nordkirchen“.

 

Der Bebauungsplan wird gleichzeitig umbenannt in „Hotelquartier Nordkirchen“.

 

Die Abgrenzung der Planänderungsbereiche ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.

 

Art und Maß der baulichen Nutzung werden im weiteren Änderungsverfahren gemeinsam mit der Projektgruppe „Hotelquartier Nordkirchen“, den politischen Gremien der Gemeinde Nordkirchen, den Projektentwicklern, dem Investor und der Verwaltung festgelegt.

 

Bei den weiteren Verhandlungen zu diesem Komplex sind die vom Ausschuss für Bauen und Planung am 14.06.2022 beschlossenen Eckpunkte zu beachten.


Sachverhalt:

 

Die Notwendigkeit der Planänderungen ist in den Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses am 5.5.2022 und des Gemeinderates am 12.05.2022 (Sitzungsvorlage 038/2022) erläutert worden.

 

In der Projektgruppe „Hotelquartier Nordkirchen“ am 16.05.2022 und am 23.05.2022 wurden weitere Informationen insbesondere zur Notwendigkeit eines Einleitungsbeschlusses für die Planänderungen gegeben.

 

Die Projektgruppe hat sich am 23.05.2022 darauf verständigt, dass nach dem Einleitungsbeschluss zunächst aus Sicht der Gemeinde ein Eckpunktepapier erarbeitet wird, welches die Grundlage für weitere Verhandlungen mit dem Projektenwickler und potentiellen Investoren wird.

Auf dieser Grundlage werden dann die weiteren Planungen betrieben und zeitnah der Gemeinde vorgelegt.

Dann wird in der Projektgruppe und im Ausschuss über die nächsten Verfahrensschritte entschieden.

 

Der Ausschuss für Bauen und Planung hat am 14.06.2022 das beiliegende Eckpunktepapier beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: